Lehnen Sie diese Reform ab! / Bundesärztekammer appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages
(Berlin) - Die Bundesärztekammer befürchtet, dass mit der geplanten Gesundheitsreform bewährte Strukturen des Gesundheitswesens unwiederbringlich zerstört werden. Wenn die Grundstrukturen der Reform zu wirken beginnen, wird unser Gesundheitswesen sukzessive in ein staatlich gelenktes System nach dem Vorbild nationaler Gesundheitsdienste umgewandelt werden. Kennzeichnend für solche Systeme ist eine Zuteilungsmedizin mit Rationierung und Wartelisten, heißt es in einem Brief des Präsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages.
Das Hauptziel der Bundesregierung, dauerhaft sichere Finanzgrundlagen zu schaffen, werde mit dem so genannten GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz verfehlt. Durch den Zugriff des Staates auf die Festsetzung der Beiträge und die Verteilung der Beitragsmittel über einen Gesundheitsfonds wird die Finanzausstattung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht besser. Es bleibt auch zu befürchten, dass die staatliche Beitragsfestsetzung von politischen Erwägungen begleitet wird und nicht von der Notwendigkeit ausreichender Mittel zur Finanzierung des medizinischen Fortschritts, so Hoppe. Dabei böten gerade die gegenwärtigen politischen Rahmenbedingungen die Chance, generationengerechte und demografiefeste Finanzierungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu schaffen. Ziel einer solchen Unternehmung müsste es sein, einen Wettbewerb der Systeme durch Modernisierung der GKV und Stärkung der privaten Krankenversicherung zu eröffnen. Statt dessen aber soll nun die PKV, die auf den Prinzipien risikoäquivalente Beiträge, Kostenerstattung und Kapitaldeckung für den notwendigen demografischen Faktor basiert, den Finanzierungsnöten der gesetzlichen Krankenversicherung geopfert werden, um den Weg für eine staatliche Einheitskasse frei zu machen, kritisierte der Ärztepräsident.
Auch das Wettbewerbsbild des Gesetzentwurfs sei trügerisch. Über Wahltarife und selektive Verträge entstünden unterschiedliche Sektoren der Patientenversorgung. Für den Patienten ergäben sich dadurch keine Vorteile. Im Gegenteil: Die im Patienteninteresse gebotene Gleichmäßigkeit der Versorgung in räumlicher Nähe und entsprechender Qualität wird unter den neuen Bedingungen kaum aufrechterhalten werden können, so Hoppe.
Die Ärzteschaft habe auf dem außerordentlichen Deutschen Ärztetag am 24. Oktober 2006 Wege aufgezeigt, wie das Gesundheitssystem unter Bewahrung freiheitlicher Grundstrukturen und Selbstverwaltungsinstitutionen weiterentwickelt werden kann. Vergleichen Sie bitte diese Vorschläge mit dem Konzept des Gesetzentwurfs. Stellen Sie sich die Frage, warum es nicht möglich sein soll, diese Reform jetzt abzulehnen, um Zeit für ein besseres Konzept zu gewinnen, appellierte Hoppe an die Abgeordneten.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V.
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