Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)
Anzeige

Leistungserbringer im verkürzten Versorgungsweg sehen die Neuregelung des § 128 SGB V als Chance

(Berlin) - Der BVMed-Fachbereich "Verkürzter Versorgungsweg" (FBVV) hat den neuen § 128 SGB V zur "unzulässigen Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten" begrüßt. Die Neuregelung will die Transparenz von Honorarzahlungen an Vertragsärzte sicherstellen, um "fragwürdige Formen der Zusammenarbeit" zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten sowie illegale Bezahlmodelle zu unterbinden. Der BVMed-Fachbereich weist darauf hin, dass beim verkürzten Versorgungsweg zwar eine Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Arzt erfolge, diese Form der Zusammenarbeit sei aber vom § 128 SGB V nicht betroffen. Im neu gegründeten BVMed-Fachbereich "Verkürzter Versorgungsweg" sind unter anderem die bereits seit langer Zeit am Markt etablierten Firmen Auric und Sanomed vertreten, die in der Hörgeräteversorgung tätig sind.

Der Gesetzgeber hat in seiner Begründung zur Neueinführung des §128 SGB V ausdrücklich klargestellt, dass der von den Krankenkassen anerkannte und durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigte "verkürzte Versorgungsweg" nicht in Frage gestellt werden soll. Allerdings stellt der Gesetzgeber eine neue bürokratische Hürde auf: Die Leistungsanbieter im verkürzten Versorgungsweg müssen mit allen Krankenkassen neue Verträge abschließen. Die Honorare, die die Ärzte für ihre Mitwirkung bei der Hörgeräteversorgung erhalten, dürfen nicht mehr über die Leistungserbringer gezahlt werden, sondern künftig direkt von den Krankenkassen an die Ärzte. Entsprechende Verträge müssen vor dem 1. April 2009 abgeschlossen werden.

Nach Einschätzung des BVMed-Fachbereichs werden die Krankenkassen nur mit anerkannten Anbietern im verkürzten Versorgungsweg entsprechende Verträge abschließen und andere Formen der Zusammenarbeit, die nach Einschätzung des Gesetzgebers als "fragwürdige Formen der Zusammenarbeit" gelten, unterbinden.

Da gerade in der Versorgung mit Hörgeräten im verkürzten Versorgungsweg den Patienten hochwertige und gleichzeitig kostengünstige Lösungen angeboten werden können, werden die Krankenkassen sich nach Einschätzung der Industrieexperten dem verkürzten Versorgungsweg im Interesse der Versicherten nicht verschließen − trotz des damit verbundenen bürokratischen Aufwandes. Gemeinsame Herausforderung ist es nun, partnerschaftlich Lösungswege für die Abrechnungen zu entwickeln, die den Verwaltungs- und Kostenaufwand im vertretbaren Rahmen halten. Die Hörgeräteversorgung im verkürzten Versorgungsweg ermöglicht es den Krankenkassen vor dem Hintergrund des einheitlichen Beitragssatzes ab 2009 zudem, sich patientenfreundlich zu zeigen, so ein weiteres Argument des BVMed-Fachbereichs.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) Manfred Beeres, Referent, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Reinhardtstr. 29b, 10117 Berlin Telefon: (030) 246255-0, Telefax: (030) 246255-99

Logo verbaende.com
NEWS TEILEN:

NEW BANNER - Position 4 - BOTTOM

Anzeige