Pressemitteilung | (BDI) Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

Leitsätze der OECD für Auslandsinvestoren überarbeitet - Wirtschaft macht Unterstützung vom freiwilligen Charakter abhängig

(Berlin) - Die deutsche Wirtschaft begrüßt, dass die Vorschläge der OECD-Regierungen über die Revision ihrer Leitsätze für multinationale Unternehmen gestern im Ministerrat der OECD gebilligt wurden. Die Leitsätze seien als nicht-bindender Katalog von Verhaltensempfehlungen, insbesondere für die Unternehmensbereiche Soziales, Umwelt und Wettbewerb, die weitaus bessere Lösung als starre gesetzliche Vorgaben, so der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitsgeberverbände (BDA).

Allerdings würden Auslandsinvestoren künftig, entgegen ernsthafter Bedenken von BDI und BDA, mit weit umfangreicheren und detaillierteren Empfehlungen als früher konfrontiert, deren Beachtung in der täglichen Geschäftspraxis eine erhöhte Verantwortlichkeit der Unternehmen voraussetze. Deshalb sei viel Überzeugungsarbeit der Bundesregierung notwendig, um die Anwendung der Leitsätze durch die Unternehmen zu erreichen.

Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen dürften nicht überfordert werden. Voraussetzung dafür sei, dass der freiwillige Charakter der Leitsätze uneingeschränkt erhalten bleibe. Vor allem dürften die neu geschaffenen Verfahren zur Überprüfung der Anwendung der Leitsätze kein Einfallstor für ungerechtfertige Anschuldigungen oder reine Belästigungsverfahren von NGOs oder Gewerkschaften gegen Unternehmen werden. Nur wenn die Bundesregierung und die OECD sicherstellten, dass die rechtlich nicht bindenden Leitsätze in praxi zu keinem unzulässigen politischen Druckmittel gegen Unternehmen werden, seien die Verbände bereit, ihren Mitgliedsunternehmen die Orientierung an den OECD-Leitsätzen nahe zu legen.

BDI und BDA hatten den Regierungen der OECD zahlreiche konstruktive Vorschläge für eine Anpassung der aus dem Jahr 1976 stammenden Leitsätze an das gewandelte Umfeld von Auslandsinvestoren unterbreitet. Sie sprachen sich u.a. dafür aus, den Unternehmen ausdrücklich zu empfehlen, für die Einhaltung der Menschenrechte im Rahmen ihrer Möglichkeiten in ihren Gastländern Sorge zu tragen. Diese Forderung sei von der OECD ebenso aufgegriffen worden, wie der Vorschlag, "Sustainable Development" im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung von Umwelt, Wirtschaft und Sozialem als gemeinsames Ziel der Regierungen, Unternehmen, Gewerkschaften und NGOs zu formulieren. Zahlreiche weitere Vorschläge der Verbände zu Einzelkapiteln hätten ihre Berücksichtigung in den neuen Leitsätze gefunden.

Unternehmen, die ihre Geschäftspraxis an den neuen OECD-Leitsätzen orientierten, würden sich damit sich u.a. zur Einhaltung der Menschenrechte sowie zu Umweltschutz- und Sozialstandards bekennen, die zum Teil weit über die in den Gastländern geltenden gesetzlichen Regelungen hinausreichen. Insbesondere in den genannten Bereichen sowie in der Veröffentlichungspolitik von Unternehmen gehen die Empfehlungen der neuen Leitsätze qualitativ und quantitativ teilweise deutlich über den bisherigen Stand hinaus. Gänzlich neu seien zudem Kapitel mit Empfehlungen zur Korruptionsbekämpfung und zum Verbraucherschutz aufgenommen worden.

Quelle und Kontaktadresse:
BDI, Presse und Information, Tel.: (030) 20 28-15 66, Fax: (030) 20 28-25 66

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