Pressemitteilung | Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) - Hauptgeschäftsstelle

Lekkerland unterläuft Verpackungsverordnung / Rechtliche Schritte gegen Einweg-Verkauf ohne Dosenpfand angekündigt

(Berlin) - Die von Lekkerland gestartete Aktion "Pfand ohne Pfand" unterläuft nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) die Verpackungsverordnung und ist eindeutig rechtswidrig. Lekkerland hatte angekündigt, zukünftig Getränke in Einweg ohne Pfand zu verkaufen, wenn gleichzeitig eine leere Dose oder Flasche abgegeben wird, unabhängig davon, woher diese Verpackung stammt. "Das Pfandsystem wird auf den Kopf gestellt, wenn ausgerechnet die eigentlich zu bepfandende volle Dose oder Einwegflasche unbepfandet bleibt und der Anreiz zur Rückgabe an den Kauf eines neuen Einweggetränks gekoppelt wird. Lekkerland übt einen Kaufzwang aus, wenn der nur virtuell erhobene Pfandbetrag zudem nur beim Kauf einer neuen Einwegdose oder -flasche verrechnet wird.

Eine Flut ausländischer Dosen und Einwegflaschen in den von Lekkerland belieferten Geschäften in Grenznähe wäre eine weitere zwangsläufige Folge", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V. Nach Ansicht der DUH verschafft sich Lekkerland zudem einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil gegenüber den Geschäften, die ordnungsgemäß ein Pflichtpfand von 25 bzw. 50 Cent erheben. Nur wenn ein Pfanderstattungsanspruch für die zurückgegebene leere Dose besteht ist die von Lekkerland geplante direkte Verrechnung des Pfandbetrages mit dem Neukauf möglich: Dieser ist durch Beleg, Pfandmünze oder Kennzeichnung der zurückgebrachten Verpackung nachzuweisen. Die Deutsche Umwelthilfe e. V. geht davon aus, dass Lekkerland die angekündigte Aktion dementsprechend nachbessert bzw. konkretisiert, um ordnungs- und wettbewerbsrechtliche Verfahren zu vermeiden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Umwelthilfe e.V. Güttinger Str. 19 78315 Radolfzell Telefon: 07732/99950 Telefax: 07732/999577

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