Letzte Chance für ExtraEnergie-Geschädigte
(Berlin) - Nach der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamm läuft die Zeit: Betroffene haben noch bis 13. Juli 2026 Zeit, um sich für die Sammelklage der Verbraucherzentrale gegen die ExtraEnergie GmbH anzumelden.
„Das Gericht hat in der mündlichen Verhandlung deutlich erklärt, dass es die Preiserhöhungen für unzulässig hält. Für die betroffenen Verbraucher:innen sind das sehr gute Nachrichten“, sagt Henning Fischer, Referent Sammelklagen beim Verbraucherzentrale Bundesverband. „Wer unsicher ist, ob er teilnehmen kann, sollte den Online-Klage Check der Verbraucherzentrale nutzen. Der Klagecheck zeigt innerhalb weniger Minuten, ob der Fall passt, und liefert Textbausteine für die Anmeldung beim Bundesamt für Justiz.“
Die Anmeldung beim Bundesamt für Justiz ist kostenlos und kommt ohne Unterlagen aus. Wenn Betroffene sich in das Register eingetragen haben, sind sie bei der Sammelklage dabei. Dann können Ansprüche auch nicht mehr verjähren – egal, wie lange das Verfahren dauert.
Worum geht es bei der Klage gegen ExtraEnergie?
Bei der Klage geht es um Preiserhöhungen zum 1. September 2022 und spätere Preisänderungen, die die Verbraucherzentrale für unzulässig hält. Ziel ist, dass Betroffene zu viel gezahlte Beträge zurückfordern können.
Wer kann bei der Sammelklage mitmachen?
Betroffen sind Strom- und Gaskund:innen der ExtraEnergie GmbH, die eine Preiserhöhung ab 1. September 2022 erhalten haben. Ob der Vertrag noch läuft, spielt keine Rolle. ExtraEnergie vertreibt seine Angebote unter verschiedenen Bezeichnungen wie unter anderem
● extraenergie
● extrastrom
● extragas
● prioenergie
● prioStrom
● Priogas
● HitEnergie
● HitStrom
● HitGas
Mit dem Klage-Check der Verbraucherzentrale auf sammelklagen.de/verfahren/extraenergie können Verbraucher:innen prüfen , ob sie bei der Klage mitmachen können.
Wie profitieren Betroffene von der ExtraEnergie-Sammelklage, wenn die Verbraucherzentrale gewinnt?
Im Erfolgsfall können Betroffene sich auf die Feststellungen im Urteil der Sammelklage berufen und überzahlte Beträge zurückfordern. Außerdem hemmt die Teilnahme an der Sammelklage die Verjährung während des Verfahrens.
Sollen Betroffene ExtraEnergie zusätzlich widersprechen?
Die Verbraucherzentrale empfiehlt einen schriftlichen Widerspruch gegen Abrechnungen ab dem 1. September 2022. Der Grund: Der Bundesgerichtshof verlangt, dass Kund:innen einer Preiserhöhung binnen drei Jahren nach Zugang der jeweiligen Abrechnung widersprechen müssen, wenn sie die Unwirksamkeit der Preisanpassung gerichtlich geltend machen wollen.
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale wird ein solcher Widerspruch bereits durch die Teilnahme an der Sammelklage hinreichend zum Ausdruck gebracht wird. Für den Fall, dass die Gerichte dem jedoch nicht folgen, sollten Betroffene vorsorglich noch einen gesonderten Widerspruch erklären. Die Verbraucherzentrale bietet dafür ein Muster-Widerspruchsschreiben an: https://www.sammelklagen.de/sites/default/files/2026-02/musterschreiben-widerspruch-extraenergie.pdf
Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Rudi-Dutschke-Str. 17, 10969 Berlin, Telefon: 030 258000
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