Pressemitteilung | Deutscher Jagdverband e.V. (DJV) - Vereinigung der deutschen Landesjagdverbände für den Schutz von Wild, Jagd und Natur

Maiausflüge: Hohe Waldbrandgefahr ernst nehmen / DJV appelliert an Umsicht der Waldbesucher / Auch PKW-Katalysatoren können Großfeuer verursachen

(Bonn) - Auf die zunehmende Waldbrandgefahr und die damit verbundenen Folgen für Flora und Fauna macht der Deutsche Jagdschutz-Verband
(DJV) in Bonn aufmerksam. Durch die ungewöhnliche Aprilhitze ist die Vegetation so trocken, dass der Deutsche Wetterdienst fast flächendeckend die beiden höchsten Gefährdungsstufen ausgerufen hat. Insbesondere auf Flächen, die Sturmtief "Kyrill".

im Winter entwaldet hat, ist die empfindliche Bodenvegetation leicht entzündlich, da der Sonnenschutz durch Bäume fehlt.

"Wir appellieren an alle, die zum Maibeginn einen Ausflug in die Natur planen, die Gefahr ernst zu nehmen und mögliche Waldbrand-Ursachen auszuschließen", so DJV-Präsident Jochen Borchert. Verpackungsmüll und Zigarettenkippen gehörten nicht in der Natur. Es müsse klar sein, dass eine zerbrochene Bierflasche im ausgedörrten Gras wie ein Brennglas wirke, betonte Borchert.

Weniger bekannt ist laut DJV, dass auch die enorme Restwärme des PKW-Katalysators einen Waldbrand auslösen kann, wenn das Auto auf trockenen Wald- und Wiesenrändern abgestellt wird.

"Wir rufen alle Erholungssuchenden auf, sich umsichtig zu verhalten, damit Schäden in der Natur wie sie 2003 auftraten, vermieden werden", betonte Borchert. Im Jahrhundertsommer 2003 gab es aufgrund der langen Trockenperioden über 2.500 Waldbrände in Deutschland, es wurden 1.300 Hektar Vegetation vernichtet, das sind zehnmal mehr als in durchschnittlichen Jahren. Die Hälfte der Brände ging auf Fahrlässigkeit und Brandstiftung zurück.

Nach einem Großfeuer dauert es Jahre, bis sich Tier- und Pflanzenwelt regeneriert haben, so der DJV. Zudem gefährdet zurückgelassener Verpackungsmüll wie Scherben, Getränkedosen, Plastikringe und -schnüre das Leben von Wildtieren direkt.

Schwer heilende Schnittwunden oder Erstickungstod durch Tüten und Stricke sind nur zwei von vielen Risiken.

Zur Verhütung von Waldbränden besteht nach dem Forstrecht ein Rauchverbot im Wald. In vielen Bundesländern gilt die Regelung vom 1.

März bis 31.Oktober. Außerdem sind das Feuermachen und das Einrichten von Feuerstellen verboten. Das Land Nordrhein-Westfalen beispielsweise ahndet einen Verstoß mit Geldbussen bis zu 25.000 Euro. Erlaubt ist hingegen, auf entsprechend eingerichteten und genehmigten Plätzen zu grillen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Jagdschutz-Verband e.V. (DJV) Pressestelle Johannes-Henry-Str. 26, 53113 Bonn Telefon: (0228) 949060, Telefax: (0228) 9490630

(el)

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