Maklernorm DIN EN 15733: Erste Zertifizierungsstelle zugelassen / Norm stellt hohe Anforderungen an Makler / Nächste Prüfungen am 17. September 2010 / Zertifizierung auf drei Jahre befristet
(Berlin) - DIAZert ist die erste und bislang einzige akkreditierte Institution in Deutschland, die Immobilienmakler nach der neuen Norm DIN EN 15733 zertifizieren kann. Bereits am 11. August erhielt die Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG aus Freiburg die Akkreditierung der gesetzlich beliehenen Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS. "Die Zertifizierung nach der DIN-Norm stellt hohe Anforderungen an die Makler", sagt Sven Johns, Bundesgeschäftsführer des IVD. "Neben einer fachlichen Mindestqualifikation werden auch eine regelmäßige Weiterbildung und die Überprüfung durch die Zertifizierungsstelle verlangt." Die nächsten Prüfungen zur Zertifizierung nach DIN EN 15733 führt DIAZert am 17. September in Berlin durch. "Wir gehen davon aus, dass sich in den kommenden beiden Jahren eine größere Anzahl an Immobilienmaklern zertifizieren lassen wird", so Johns. Der IVD unterstütze die Zertifizierung von Immobilienmaklern auf Basis der neuen DIN nachhaltig. Denn die DIN EN 15733 sei ein wichtiges Zeichen für die Qualität der Maklerleistung. Aus Sicht des Kunden bedeute die Zertifizierung überdies ein höheres Maß an Sicherheit. "Der Kunde weiß, welche Informationspflichten der Makler hat. Zudem kann er sich darauf verlassen, dass die in der Norm festgelegten Verhaltensregeln auch eingehalten werden", betont Johns.
Zur Prüfung zugelassen werden Makler, die einen entsprechenden Bildungsabschluss - beispielsweise Immobilienfachwirt (IHK) - vorweisen können. Zusätzlich müssen sie in den vergangenen vier Jahren mindestens drei Jahre lang eine immobilienbezogene Tätigkeit ausgeübt haben. Hiervon müssen mindestens zwei Jahre auf die Immobilienvermittlung entfallen. Wenn ein Makler eine Ausbildung aus immobiliennahen Bereich wie Architektur-, Bau-, Vermessungs- oder Liegenschaftswesen vorweisen kann, wird der praktischen Tätigkeit ein Jahr gutgeschrieben. Gleiches gilt beispielsweise für Ausbildungen in der Kredit- und Versicherungswirtschaft oder sonstigen kaufmännischen Ausbildungen, die einen Bezug zur Immobilien aufweisen. Personen ohne immobilienspezifische Aus- oder Weiterbildung können ihre fachliche Qualifikation in einem individuellen Zulassungsverfahren nachweisen. Die Mindestzeiten für die praktische Maklertätigkeit gelten auch für sie. Sind die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, müssen weder Kurse noch Lehrgänge besucht werden, um die Prüfung anzutreten.
"Die Prüfung umfasst einen schriftlichen Teil mit zu bearbeitenden Aufgaben", sagt Alexander Achten, Leiter der Zertifizierungsstelle bei der DIA. Zusätzlich müsse eine Fallstudie gelöst werden. "Die Prüfung und das entsprechende Zertifikat unterscheiden sich je nach Spezialisierung des Maklers auf Wohn-, Gewerbe- und Anlageimmobilienvermittlung", so Achten. Die Zertifizierung sei zeitlich auf drei Jahre befristet und nicht unternehmens-, sondern personengebunden.
Zum Hintergrund des Programms sagt Achten: "Das Image des Maklers in der Öffentlichkeit wird durch die Zertifizierung sicher steigen. Immerhin ist die Basis der Zertifizierung eine DIN, die unabhängig erstellt ist und eine neutrale Grundlage für die Arbeit des Immobilienmaklers und das Verhältnis zum Kunden darstellt."
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