Pressemitteilung | Verband der Arzneimittelimporteure Deutschlands e.V. (VAD)

Mangels Beweise: Keine wesentliche Änderung für Importarzneimittel durch EuGH-Entscheid

(Merzig) - Es sei nicht nachgewiesen worden, dass die Bayer AG mit französischen bzw. spanischen Pharmagroßhändlern eine "Vereinbarung" zur Verhinderung von Reimporten des Blutdrucksenkers Adalat nach Großbritannien getroffen habe. Mit dieser Feststellung kippte der EuGH in letzter Instanz einen Bußgeldbescheid der Europäischen Kommission von damals 3 Mio. ECU gegen die Bayer AG. Die Bayer AG hatte Anfang der neunziger Jahre ihre Lieferungen nach Spanien und Frankreich beschränkt, um Reimporte zu erschweren. Die Großhändler wurden aufgefordert, Adalat nur noch für den Heimatmarkt zu ordern. Sie haben zum Teil dem Bayer-Wunsch gemäß reagiert, zum Teil haben sie auch versucht, diese Einkaufsbeschränkungen zu umgehen.

Jedenfalls lasse sich - so der EuGH - aus ihrem Verhalten nicht ableiten, dass eine "Vereinbarung" zur Einschränkung des freien Handels zustande gekommen sei. Auch eine stillschweigende Vereinbarung nicht. Diese Schlussfolgerung aber hatte die EU- Kommission gezogen und deshalb die Bayer AG nach Artikel 81 EG- Vertrag, der "Vereinbarungen" verbietet, sanktioniert. Auch konnte keine systematische Kontrolle der Großhändler seitens der Bayer AG nachgewiesen werden, die auf ein einvernehmliches Handeln hätte schließen lassen. Eine Quotierung ohne Vereinbarung als solche verstoße aber erst dann gegen den EG-Vertrag (Artikel 82), wenn eine marktbeherrschende Stellung vorliege.

Der EuGH betont, dass seine Entscheidung dem vorliegenden Fall und hier ausschließlich der Frage der "Vereinbarung" gilt. Er weist darauf hin, dass in einem etwas anders gelagerten Fall auch die Rechtsprechung völlig anders sein kann: Im Jahr 1990 z.B. hatte das Gericht einen Arzneimittelhersteller schuldig gesprochen, der auf seinen Rechnungen "Export verboten" aufgedruckt hatte. In diesem Fall ging der EuGH von einem stillschweigenden Einverständnis zwischen Hersteller und Großhändler aus.

Edwin Kohl, Vorsitzender des VAD, begrüßt, "dass die Kommission bereits erklärt hat, in ihrer Bemühung nicht nachlassen zu wollen, das heutige Quotierungs-Unwesen der Pharmahersteller nach anderen Kriterien zu überprüfen". Er setzt außerdem auf die neuen EU- Richtlinien, die gesetzliche Schranken gegen Quotensysteme vorsehen. Das Parlament hatte sie vor Weihnachten verabschiedet. Die Annahme durch den Ministerrat wird noch in diesem Monat erwartet.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Arzneimittelimporteure Deutschlands e.V. Im Holzhau 8, 66663 Merzig Telefon: 06861/9001301, Telefax: 06861/9001303

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