Pressemitteilung | Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS)

Marke = Qualität? / BDH lehnt Verbrauchergrundrecht auf diffenzierende Markteinteilung ab

(München) - Bereits im Vorfeld der Sektion Qualitätssicherung auf dem 6. Forum Solarpraxis waren Spannungen zwischen Industrie- und Verbraucherinteressen erwartet worden. Doch bei den Ausführungen des Leiters der Arbeitsgruppe Solar des Bundesverbandes Deutschland für Haus Energie- und Umwelttechnik (BDH) Carsten Kuhlmann, einem Vertreter der klassischen Heizungsindustrie, stockten auch erfahrenen Verbraucherschützern der Atem.

„Wir, die Industrieverbände der Solartechnik, sehen keine Notwendigkeit für eine qualitative Differenzierung von Solarprodukten und begleitenden planerischen oder handwerklichen Dienstleistungen am Markt.“ begann Kuhlmann im Namen des BDH seine Ausführungen. „Mit dem Solar Keymark, dem Blauen Engel und vielleicht noch dem RAL Zeichen müssen wir dann so viele Labels auf unsere Kollektoren kleben, das keine Sonne mehr durchkommt.“ rundete er seine Ausführungen ab.

Auf die erstaunte Rückfrage des Finanztest Chefredakteurs Herman-Josef Tenhagen zu einer generellen Ablehnung von differenzierenden Maßnahmen zur Herstellung von Markttransparenz für Verbraucher bekräftigte Kuhlmann ausdrücklich die ablehnende Haltung der Heizungsindustrie. Zu einer Qualitätskennzeichnung für Fach- und Endkunden äußerte er sich im Namen des BDH und auch aus Sicht seines Arbeitgebers Viessmann GmbH noch einmal: „So etwas brauchen wir nicht!“

Beruhigend an diesem sehr antiquiert wirkenden Vorstoß der Industrie gegen das Verbrauchergrundrecht auf eine mündige Qualitätsdifferenzierung ist, dass er gerade wegen seiner Marktferne wahrscheinlich nicht von langer Dauer sein wird.
Dies liegt an zwei Gründen: Einerseits betreibt der BDH mit dem RAL Güteschutz Stahlheizkörper www.heizkoerper-ral.de ein gleiches System zur qualitativen Marktdifferenzierung für den Kunden. Andererseits gibt es gerade in jüngster Vergangenheit ein prominentes Beispiel für das Einknicken des BDH in Transparenzfragen für Verbraucher. So wurde nach Aussage von Carsten Kuhlmann erst vor acht Wochen im BDH -Vorstand die jahrelange Opposition des Verbandes gegen das Europäische Solarthermie Prüfzeichen Solar Keymark für beendet erklärt und nahezu wortlos auf eine Unterstützung des für Verbraucher wichtigen paneuropäischen Kollektorprüfzeichens umgeschwenkt. Solar-Keymark ist Bestandteil der RAL-Bestimmungen.

„Als Solar-Sachverständiger kenne ich seit Jahren die hohen Mängelquoten, die insbesondere bei Planung und Handwerk auftreten. Im Gegensatz zu den Vorstellungen der Industrie, halte ich wir es deswegen für wichtig, den Fach- und Endkunden die Möglichkeit eines umfassenden Qualitätsvergleichs zu geben – und das mit einem einzigen Begriff!" erklärt der Vorsitzende des RAL Güteausschusses Christian Keilholz zur Schaffung des technischen Regelwerkes RAL GZ 966.

„Wir von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie halten Fach- und Endkunden von Solaranlagen auch für erheblich mündiger als die deutsche Heizungsindustrie glauben machen möchte. Gerade in Zeiten steigender Heizkosten prüfen die Verbraucher ihre Zukunftsinvestition Heizung sehr genau und nehmen nicht wie früher die erstbeste Empfehlung. Dies belegt zum Beispiel die rasant steigende Anzahl alternativer Brennstoffsysteme wie Pelletheizungen.

Hierzu erklärt DGS - Präsident Jan Kai Dobelmann. „Verbraucher bestehen in zunehmendem Maße, auch wegen der komplexen Technik weniger blind auf Herstellerversprechen oder Markennamen, sondern bestehen immer mehr auf eine saubere Ausschreibung mit einer einklagbaren Rechtssicherheit. Dies zeigt sich auch in anderen Branchen mit RAL Gütezeichen wie dem Fensterbau. Für uns macht sich deshalb der Erfolg unserer Anstrengungen um die Definition der technischen Lieferbedingungen einzig und alleine an der Anzahl der Anwendungen des RAL GZ 966 als zivilrechtlicher Vertragsbestandteil im Sinne einer technischen Lieferbedingung fest.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. Pressestelle Augustenstr. 79, 80333 München Telefon: (089) 524071, Telefax: (089) 521668

(sa)

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