Pressemitteilung | Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

Maßnahmen zur Kostensenkung bei der Unfallschadenregulierung

(Bonn) - Autofahren muss bezahlbar bleiben. Dazu wollen die Verbände der Automobilwirtschaft der Verband der Automobilindustrie (VDA), der Verband der Importeure von Kraftfahrzeugen (VDIK) und der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) beitragen.

VDA, VDIK und ZDK haben einen gemeinsamen Maßnahmenkatalog mit dem Ziel erarbeitet, Versicherungsbeiträge durch Senkung der Kosten bei Unfallschäden zugunsten des Verbrauchers zu reduzieren. Das Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen diesen Katalog erhoben.

Der Maßnahmenkatalog sieht vor, dass künftig ein Unfallschaden zwischen Werkstatt und Versicherung schneller behoben werden kann. So könnte die Werkstatt mit Zustimmung des geschädigten Autofahrers eine elektronische Reparaturkalkulation und digitale Bilder vom Unfallfahrzeug online an die Versicherung senden. Innerhalb kürzester Zeit erhält die Werkstatt auf gleichem Weg von der Versicherung die technische Reparaturfreigabe. Dadurch würde die Zeit, in der das Fahrzeug dem Kunden nicht zur Verfügung steht, gegenüber bisherigen Verfahren drastisch reduziert. Zudem werden kostengünstige Reparaturwege bzw. neue Methoden permanent von Herstellern, Importeuren und Forschungsinstituten entwickelt (z. B. Hagelschaden- oder Glasreparatur). Dadurch könnten die Reparaturkosten in den Werkstätten nachhaltig gesenkt werden. Die Hersteller/Importeure haben sich darüber hinaus bereit erklärt, in diesem Sinne bei schwierigen Reparaturen mit Expertenrat zur Seite zu stehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, Zentralverband, Helmut Blümer, Postfach 15 01 62, 53040 Bonn

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