Matecki: Postmindestlohn bleibt notwendig
(Berlin) - Zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über den Postmindestlohn sagte DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki am Donnerstag (28. Januar 2010) in Berlin:
"Es bleibt dabei: Der Postmindestlohn ist weiterhin notwendig. Denn damit werden Beschäftigte vor Dumpinglöhnen gewisser Anbieter von Briefdienstleistungen geschützt. Außerdem gilt es sicherzustellen, dass Wettbewerb auf Grundlage qualitativ guter Dienstleistungen stattfindet und nicht um immer niedrigere Löhne.
Das Bundesverwaltungsgericht stützt seine Entscheidung auf Formfehler im Verfahren zum Postmindestlohn. Diese Fehler müssen jetzt behoben werden. Im Umkehrschluss kann das Urteil so interpretiert werden, dass die Festlegung von branchenbezogenen tariflichen Mindestlöhnen durch Verordnung mit der Verfassung vereinbar ist."
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand
Sigrid Wolff, Leiterin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
Telefon: (030) 24060-0, Telefax: (030) 24060-324
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