Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle
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Medienverbände kritisieren Innenministerkonferenz

(Berlin) - Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und die Deutsche Journalisten-Union (dju) haben mit Bedauern zur Kenntnis genommen, dass die Innenministerkonferenz (IMK) den Kreis der Verbände, die den bundeseinheitlichen Presseausweis ausstellen dürfen, erweitern will. Eine Begründung für die Entscheidung sei die IMK schuldig geblieben, kritisierten die Medienverbände. Der bundeseinheitliche Presseausweis wird seit Jahrzehnten ausschließlich von den beiden Verlegerverbänden und den beiden Journalisten-Gewerkschaften ausgestellt. Das Verfahren habe sich bewährt, erklärten die Verbände. DJV, BDZV, VDZ und dju verfügten über die Erfahrung, um zuverlässig prüfen zu können, ob die Antragsteller hauptberufliche Journalisten und deshalb zur Führung eines Presseausweises berechtigt seien. Auch sei gewährleistet, dass jeder Berechtigte einen Presseausweis erhält.

Immerhin sollen nach dem IMK-Beschluss für Organisationen, die künftig Presseausweise ausstellen dürfen, konkrete Anforderungen gelten. Die Organisationen müssten ausreichend zuverlässig und funktionsfähig sein und zudem "gewährleisten, dass Presseausweise nur nach Prüfung der materiellen Erteilungsvoraussetzung ausgestellt und bei deren Wegfall eingezogen werden", wie es in dem Beschluss heißt. Auch dürfe die Ausgabe von Presseausweisen "nicht der Hauptzweck des Verbandes sein und nicht gewerblich betrieben werden". Die Ansprüche an die Ausstellungsberechtigten blieben demnach weiterhin hoch, der Kreis der ausstellungsberechtigten Verbände sei voraussichtlich auch künftig überschaubar.

Kein Verständnis haben die vier Verbände für die neue Interpretationsmöglichkeit des Begriffs Hauptberuflichkeit. So soll es künftig auch möglich sein, "Journalisten den Ausweis zu geben, die nicht hauptberuflich, aber quantitativ und qualitativ regelmäßig und dauerhaft journalistisch tätig sind". Diese Definition sei viel zu vage und werde in der Praxis die Entscheidung über den Anspruch auf einen Presseausweis deutlich erschweren. Die Verbände appellieren an die Innenminister, diese Interpretation wieder fallen zu lassen und zum bewährten, uneingeschränkten Kriterium der Hauptberuflichkeit zurückzukehren.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) Hendrik Zörner, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Pressehaus 2107, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin Telefon: (030) 7262792-0, Telefax: (030) 7262792-13

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