Medienverbände und -unternehmen sehen Informantenschutz in ernster Gefahr / Gesetzgebung durch die Hintertür schadet der Pressefreiheit
(Berlin) - Das Bündnis der Medienverbände und -unternehmen wirft der Bundesregierung vor, schon vor der geplanten Änderung der Strafprozessordnung vollendete Tatsachen schaffen zu wollen. Noch vor Beginn der parlamentarischen Beratungen über die Novellierung der Strafprozessordnung (StPO) soll sich der Deutsche Bundestag am 10. Mai abschließend mit einer Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes befassen, das die von dem Bündnis kritisierten Einschränkungen der Pressefreiheit vorsieht. Wenn dieses Änderungsgesetz verabschiedet wird, sind Entschärfungen der StPO-Novelle kaum noch möglich, befürchtet das Bündnis, dem der Deutsche Journalisten-Verband, die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), der Deutsche Presserat, die ARD und das ZDF angehören.
Gefahren für die Pressefreiheit sieht das Bündnis vor allem in folgenden geplanten Änderungen der Strafprozessordnung und des Zollfahndungsdienstgesetzes:
- Der Informantenschutz soll nur noch der Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall unterworfen werden. Journalisten können damit ihren Informanten nicht mehr garantieren, dass sie geschützt sind.
- Der Vertrauensschutz soll für Journalistinnen und Journalisten weniger umfassend sein als für Strafverteidiger, Abgeordnete und Geistliche.
Das Bündnis fordert, die vorgesehenen Änderungen beim Zeugnisverweigerungsrecht im Rahmen der geplanten Novellierung der Strafprozessordnung zu diskutieren und auf vorschnelle Festlegungen in Spezialgesetzen zu verzichten.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV)
Hendrik Zörner, Pressesprecher, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Pressehaus 2107, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin
Telefon: (030) 7262792-0, Telefax: (030) 7262792-13
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