Pressemitteilung | Eurojuris Deutschland e.V.

Mehr als 2000 Unternehmen durch Spread Ladder Swaps geschädigt / Gute Chancen auf Schadensersatz wegen Verstoß gegen anleger- und objektgerechte Beratung

(Düsseldorf) - Durch den Verkauf hochspekulativer Swaps, insbesondere so genannter Spread Ladder Swaps durch die Deutsche Bank, die Dresdner Bank und weiterer großer Banken, wurden voraussichtlich mehr als 2000 gut gehende, kleinere und mittelständische Unternehmen in Deutschland geschädigt.

Bei dem Spread Ladder Swap tauscht der Kunde einen willkürlich von der Bank festgelegten Festzins gegen einen variablen Zins, der sich ebenfalls aus einem willkürlichen Basiswert ergibt. Liegt der eingetauschte Zins höher als der Festzins, entsteht der Schaden – liegt er niedriger, würde sich das positiv für den Kunden auswirken. Der positive Verlauf für den Kunden wird allerdings durch ein Kündigungsrecht der Bank gestoppt – zudem hat die Bank für sich als weiteren Sicherungsmechanismus eine Zinsobergrenze definiert.

Das Produkt wurde insbesondere „guten Kunden“ angeboten, die in der Lage sind, die anfallenden Ausgleichszahlungen bei negativer Entwicklung zu zahlen. Somit sind viele gut gehende kleine und mittelständische Unternehmen genauso betroffen, wie solvente Einzelpersonen. Rechtsanwalt Dr. Jochen Weck von der Kanzlei Rössner Rechtsanwälte, München: „Allein die Deutsche Bank hat das Produkt schätzungsweise 700 Mal verkauft. Mit den Verkäufen der anderen großen Banken kommt man in Deutschland sicherlich auf über 2000 geschädigte Unternehmen. Der durchschnittliche Schaden dürfte bei ca. 1 Million Euro pro Kunde liegen. Den geschädigten Unternehmen kann geholfen werden, auch wenn die Banken sich auf ihre Verträge beziehen. In allen uns bekannten Fällen hat die Bank nur unzureichend über die Funktionsweise und die Risiken aufgeklärt“.

„Der Spread Ladder Swap ist eine „Gelddruckmaschine“, die ausschließlich auf Gewinnmaximierung für die Banken abzielt. Für den Anleger gibt es bei diesem Produkt keine ausgewogene Gewinnchance“, so Weck weiter.

Dr. Weck ist Partner der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei Rössner Rechtsanwälte in München und vertritt ausschließlich geschädigte Unternehmen. Weiteres Informationsmaterial zu dem Thema wird auf Anforderung unter info@roessner.de kostenlos versandt.

Quelle und Kontaktadresse:
Eurojuris Deutschland e.V. Pressestelle Cecilienallee 59, 40474 Düsseldorf Telefon: (0211) 2398744, Telefax: (0211) 2398764

(bl)

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