Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Mehr Steuerautonomie für Städte und Gemeinden erforderlich

(Berlin) - Der Finanzausschuss des Deutschen Städte- und Gemeindebundes hat sich am 13. Oktober in Feuchtwangen mit den Auswirkungen der aktuellen Steuerpolitik des Bundes auf die Kommunen befasst. Der Vorsitzende des Ausschusses, Oberbürgermeister Heinz Kälberer, Vaihingen/Enz, betonte erneut die Bereitschaft der Städte und Gemeinden, ihren Beitrag zu besseren Rahmenbedingungen für die deutsche Wirtschaft zu leisten. Deshalb habe man dem Steuersenkungsgesetz auch zustimmen können, weil man langfristig eine positive Wirtschafts- und Steuerentwicklung erwarte.

Allerdings dürfe dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Steuerpolitik des Bundes kurzfristig handfeste Steuerausfälle für Bund, Länder und Gemeinden mit sich bringt. So fehlten allein im kommenden Haushaltsjahr in den Kassen der Kommunen 4,3 Milliarden Mark. Im Jahre 2006 seien es dann über 6,2 Milliarden Mark. Vielen Städten und Gemeinden werde es nur mit enormen Anstrengungen gelingen, diese Ausfälle zu verkraften. Kälberer forderte daher, die Reformdebatte weiterzuführen. Ziel sei eine "moderne" Gesellschaft, ein Staat, der sich zu Subsidiarität und Selbstverantwortung bekenne.

Deshalb stehe die Reform der Finanzbeziehungen zwischen den Ebenen Bund, Länder und Gemeinden auf der Tagesordnung. Notwendig sei insbesondere eine Reform des Gemeindesteuersystems. Es müsse darum gehen, die Finanzverantwortung der einzelnen Ebenen zu stärken. Das bedeute für die Kommunen, dass das Verhältnis von Aufgaben und Finanzausstattung wieder in Übereinstimmung gebracht werden müsse. Bund und Länder dürften nicht weiter staatliche Aufgaben auf die Kommunen verlagern, ohne dass die dafür erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.

Um Verbesserungen auf der Einnahmenseite vorzunehmen, plädierte Kälberer für eine vorurteilsfreie Diskussion über das jetzige Steuersystem. Man brauche eine Verstetigung der kommunalen Steuereinnahmen und eine Verstärkung des finanziellen Bindeglieds zwischen der Wirtschaft und den Kommunen über das Hebesatzrecht bei der Gewerbesteuer.

Zudem könne man sich vorstellen, durch die Einführung eines Hebesatzrechts auch bei der Einkommensteuer den Wettbewerb zwischen Städten und Gemeinden anzuregen. Kälberer nannte als Beispiel für die Vorzüge eines solchen Hebesatzes die Möglichkeit, politische Entscheidungen und Finanzverantwortung vor Ort zusammenzuführen: "Wenn sich die Bürger einer Gemeinde für eine teurere Infrastruktur aussprechen, für moderne Sportanlagen und eine eindrucksvolle Stadthalle, dann ist es im Sinne von Selbstverantwortung nur richtig, die Mehrkosten durch eine entsprechende Erhöhung des kommunalen Zuschlags auf die Einkommensteuer zu finanzieren", sagte Kälberer.

Einzelheiten sind in Gesprächen mit dem Bundesgesetzgeber zu klären. Kälberer forderte den Bund in diesem Zusammenhang auf, noch in dieser Legislaturperiode den Startschuss für eine umfassende Reform der Gemeindefinanzen zu geben.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: 030/77307201 Telefax: 030/77307200

Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands

NEWS TEILEN: