Mehr Verlässlichkeit beim barrierefreien Reisen
(Berlin) - Am 12. März haben der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) und der Hotelverband Deutschland (IHA) mit dem Sozialverband VdK Deutschland, der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte, dem Deutschen Gehörlosen-Bund, dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband und der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben die erste bundesweite Zielvereinbarung zur Barrierefreiheit unterzeichnet und anlässlich der ITB 2005 in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt.
Das im Mai 2002 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz sieht solche freiwilligen Vereinbarungen zur Verbesserung des Lebensumfeldes behinderter Menschen vor. Damit sollen bürokratische gesetzliche Regelungen vermieden werden.
Um die Information behinderter Gäste über barrierefreie gastgewerbliche Angebote in Deutschland verlässlicher zu gestalten, haben die Verhandlungspartner die Erfassung, Bewertung und Darstellung barrierefreier Angebote in Hotellerie und Gastronomie standardisiert, wobei die verschiedenen Behinderungsarten berücksichtigt werden.
Hoteliers und Gastronomen werden anhand von Checklisten in die Lage versetzt, die Standards im eigenen Betrieb zu überprüfen. Die barrierefreien Angebote werden nach dem neuen Standard erstmals im Deutschen Hotelführer 2006 (www.hotelguide.de) sowie im IHA-Hotelführer Hotels Deutschland 2006 (www.hotellerie.de) gekennzeichnet. Ferner finden die neuen Kriterien der Barrierefreiheit ab Sommer 2005 auch Eingang in die fortgeschriebene Deutsche Hotelklassifizierung.
"Dieser Tag wird in die Geschichte der Behindertenbewegung in Deutschland als Tag des Fortschritts eingehen. Die Zielvereinbarung ist ein Meilenstein für die Tourismusbranche und ihre behinderten Gäste", sagte der Präsident des Sozialverband VdK Deutschland, Walter Hirrlinger, bei der Unterzeichnung. Hirrlinger prognostizierte, dass die neue Zuverlässigkeit bald zu höheren Buchungszahlen bei Menschen mit Behinderungen führen dürfte. Der VdK sei stolz auf dieses wichtige Projekt.
"Behinderte Gäste stellen einen touristisch hoch interessanten Markt dar", so Ernst Fischer, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes. "Voraussetzung ist jedoch, dass auch dem besonderen Informationsbedürfnis dieser Gästegruppe Rechnung getragen wird. Wir appellieren an Hoteliers und Gastronomen, sich bei der Vermarktung ihrer barrierefreien Angebote an den von uns gemeinsam definierten Standards zu orientieren."
Die beteiligten Behinderten- und Wirtschaftsverbände haben damit im Sinne eines Benchmarks für den Tourismusstandort Deutschland Grundlagenarbeit vorgelegt, die behinderten Menschen das Reisen erleichtert, gastgewerblichen Betrieben die Kommunikation ihres barrierefreien Angebots ermöglicht und letztlich zur Ausweitung eben dieses Angebots führt.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V., Berlin (DEHOGA)
Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin
Telefon: 030/7262520, Telefax: 030/72625242