Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptgeschäftsstelle

Mehrwert-Rufnummern unter 0190-0 mit eingebautem Verbraucherschutz

(Köln) - Wer in Zukunft Dienstleistungen über Service-Rufnummern in Anspruch nimmt, wird von vornherein exakt wissen, welche Kosten dafür auf ihn zukommen. Außerdem integriert das neue System eine ganze Reihe zusätzlicher Merkmale zum Schutz der Verbraucher. Voraussetzung ist, dass die Mehrwertdienste über die neue Vorwahl-Nummer 0190-0 abgerufen werden. Sie ist Vorläuferin der zukünftigen 0900-Rufnummern, die ab Herbst diesen Jahres verfügbar sein sollen.



Die Einsatzmöglichkeiten der neuen Rufnummern 0190-0 - und demnächst 0900 - sind äußerst vielfältig. So ist es beispielsweise möglich, PrePaid-Mobilfunkkarten wieder aufzuladen oder ein bestimmtes Minuten-Kontingent für die Internet-Nutzung zu buchen, aber auch unkompliziert und sicher Waren zu ordern und Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Obwohl äußerlich (vorerst noch) nahezu gleich, bietet die neue 0190-0-Vorwahl den Nutzern unverwechselbare Vorteile gegenüber den herkömmlichen 0190er-Rufnummern. So vermeidet das neue System beispielsweise deren starre Tarifstruktur. Diese basiert bekanntlich ausschließlich auf Minutenpreisen in vier verschiedenen Kategorien. Bei der herkömmlichen 0190er Tarifstruktur sind die für eine beanspruchte Dienstleistung anfallenden Kosten für den Verbraucher vorher schwer kalkulierbar, da die gesamte Verbindung von der Information über den jeweils geltenden Minutenpreis bis hin zum etwaigen Aufenthalt in Warteschleifen bislang voll zu seinen Lasten geht. Zudem haben sich Wettbewerb und Preisreduktionen im TK-Markt bei den 0190-Nummern kaum niedergeschlagen. Denn hätte ein Anbieter die Preise für seine Dienstleistung ändern wollen, hätte er automatisch auch die Rufnummer ändern müssen. Dagegen stehen die Tarife für die unter der neuen 0190-0-Vorwahl angebotenen Mehrwertdienste voll im Wettbewerb. Denn Preisänderungen sind bei dem neuen System problemlos möglich. Das heißt, dass die Kunden auch in diesem Bereich in vollem Umfang von den gesunkenen Produktkosten profitieren werden. Einen noch höheren Stellenwert hat jedoch die Tatsache, dass der Nutzer einer Dienstleistung bereits vor der Inanspruchnahme weiß, wie viel ihn diese kosten wird. Um solche Transparenz herzustellen, gibt es verschiedene Ansätze. So planen Anbieter beispielsweise, bei den immer beliebter werdenden Faxabrufen unterschiedlichster Informationen statt der bisher üblichen, von der Verbindungsdauer abhängigen Minutentarife nunmehr Pauschaltarife und damit Preisklarheit einzuführen. Dem Nutzen der Verbraucher dient in besonderer Weise eine Tarifvariante, die es dem Kunden erlaubt, beispielsweise bei einer Service-Hotline zunächst ohne Berechnung zu dem von ihm gewünschten Experten durchzudringen. Erst sobald das geschehen ist, wird der dem gewählten Mehrwert-Dienst entsprechende Tarif berechnet. Weitere dem Verbraucherschutz dienende Merkmale der neuen 0190-0-Rufnummern sind auch die "eingebauten" Sicherheitsmechanismen. So werden höher preisige Dienste mit Tarifen oberhalb von fünf Mark für den Anrufer erst dann freigeschaltet, wenn er zuvor durch Eingabe einer Ziffernkombination über die Telefontastatur ausdrücklich bestätigt, dass er dies tatsächlich wünscht. Ansonsten wird die Verbindung getrennt. In diesen Zusammenhang gehört auch die Einigung der Mehrwertdienste-Provider, die Gesamtsumme der über 0190-0 abrufbaren Dienstleistungen auf einen bestimmten Betrag zu beschränken. Auch bei der Begleichung der durch Nutzung der 0190-0-Mehrwertdienste anfallenden Geldbeträge haben Bequemlichkeit und Sicherheit für den Kunden hohe Priorität. Denn bezahlt wird einfach mit der Telefonrechnung, wobei Waren- bzw. Produktwert und Telefonkosten separat ausgewiesen werden. Das heißt, Angaben wie Bankverbindung oder Kreditkartennummer sind nicht mehr erforderlich. Die Adresse genügt. Zudem haben sich alle führenden Anbieter im Verein "Freiwillige Selbstkontrolle für Telefon-Mehrwertdienste" (FST) mit Sitz in Bonn auf einen gemeinsamen Kodex verständigt, der nicht nur Verbraucherschutz- und Sicherheitskriterien gewährleisten, sondern auch für die Einhaltung korrekter Preisangaben bis hin zur Beachtung der Regeln des Jugendschutzes sorgen wird. Dieser Kodex ist bei allen FST-Mitgliedern Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Werden Verstöße festgestellt, droht den Anbietern unter Umständen innerhalb kürzester Zeit die Abschaltung ihres Dienstes. Die Einführungsphase der neuen 0190-0-Rufnummern ist für die Mehrwertdienste-Provider von besonderer Bedeutung, da sie schon heute Aufschluss über die Akzeptanz der zukünftigen Service-Nummer 0900 geben wird.







Informationen: VATM-Geschäftsstelle, Jürgen Grützner, Eva-Maria Schreiter Oberländer Ufer 180-182, 50968 Köln, Telefon: 0221 - 37677 25, Telefax: 0221 - 37677 26, E-Mail: webmaster@vatm, Internet: http://www.vatm.de



Quelle und Kontaktadresse:
Pressekontakt: VATM-Pressebüro: Gundel Kaiser, Zugspitzweg 4, 85375 Neufahrn, Tel: (08165) 93 97 70, Fax:(08165 - 93 97 72)

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