Pressemitteilung | Europaverband der Selbständigen - Deutschland (ESD) e.V.

Mindestlöhne verschärfen Strangulierung des Arbeitsmarktes

(Berlin) - Der Präsident des Europaverbandes der Selbständigen-BVD, Ralph Jürgen Bährle: "Die Forderung des SPD-Vorsitzenden Franz Müntefering nach Einführung eines staatlichen Mindestlohnes kann nur als ein "strategisches Spielchen" bezeichnet werden, um die Zumutbarkeitsregelung der Hartz-Gesetze durch die Hintertür zu entschärfen. Es handelt sich hier um einen Angriff auf die durch das Grundgesetz festgelegte Tarifautonomie. Lohnpolitik ist Sache von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, der Staat hat sich hier herauszuhalten. Weiterhin würde diese Maßnahme einerseits die Überregulierung des deutschen Arbeitsmarktes weiter verschärfen und alle Bemühungen von Bundeswirtschaftsminister Clement nach einer Deregulierung konterkarieren." Staatlich festgesetzte Mindestlöhne würden weiterhin die Arbeitslosigkeit gerade im Niedriglohnsektor verschärfen, anstatt die Massenarbeitslosigkeit abzubauen.

Stattdessen wäre es nach Bährle sinnvoll, die Flächentarifverträge zu lockern und Betriebsräten und Unternehmen mehr Möglichkeiten einzuräumen, Löhne nach den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten auszuhandeln. Von entscheidender Bedeutung ist für den BVD eine entscheidende Absenkung der Lohn- und Nebenkosten. Bährle: " Die Bruttolöhne sind in der Regel in der Bundesrepublik zu hoch und den Arbeitnehmern bleibt netto zuwenig im Geldbeutel. Diese Schere muss geschlossen werden, was nur durch eine Absenkung der Lohnnebenkosten geschehen kann. Die Reformschritte in der Krankenversicherung waren hierzu nur ein erster wichtiger und richtiger Schritt. Weniger Brutto und mehr Netto wird nicht nur die Einstellungsbereitschaft der Unternehmen vergrößern, sondern auch über die höhere Kaufkraft der Arbeitnehmer für die dringend notwendigen Impulse für die Binnenmarktkonjunktur sorgen."

Quelle und Kontaktadresse:
Europaverband der Selbständigen Bundesverband Deutschland (BVD-CEDI) Hüttenbergstr. 38-40, 66538 Neunkirchen Telefon: 06821/306240, Telefax: 06821/306241

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