Mindestlohn seit dem 01. Januar 2010 in Kraft / Unternehmen der Entsorgungsbranche müssen die Neuregelung ab sofort anwenden
(Bonn) - Der Mindestlohn in der Entsorgungsbranche ist seit dem 01. Januar 2010 in Kraft. Das teilte heute (5. Januar 2010) das Bundesarbeitsministerium auf Anfrage von bvse.de mit.
Die entsprechende Rechtsverordnung sei am 31. Dezember 2009 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und habe nun Rechtskraft erlangt. Eine gesonderte Pressemitteilung, die auf diese Neuregelung hinweise, sei bisher nicht geplant. Vielmehr solle noch eine Veröffentlichung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erfolgen (www.bmas.de).
Damit gilt nun für alle in der Branche beschäftigten Arbeitnehmer ein Mindestlohn von 8,02 Euro/Stunde.
In einem Schreiben an den bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., der sich gegen die Einführung des Mindestlohnes ausgesprochen hatte, hatte zuvor Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle MdB mitgeteilt, dass er sich dafür eingesetzt habe, dass das im Koalitionsvertrag vorgesehene Evaluierungsverfahren kurzfristig eingeleitet werde.
Die Entscheidung über den Fortbestand oder die Aufhebung des Mindestlohns werde daher davon abhängig sein, so Brüderle in seinem Schreiben an bvse-Präsident Burkhard Landers und bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock, "ob der Mindestlohn in der Entsorgungsbranche keine negativen Auswirkungen auf Beschäftigung und Wettbewerb hat".
Quelle und Kontaktadresse:
bvse Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.
Jörg Lacher, Leiter, Politik und Kommunikation
Hohe Str. 73, 53119 Bonn
Telefon: (0228) 988490, Telefax: (0228) 9884999
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