Pressemitteilung | Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e.V. (KGSH)

Mindestmengen für Knie-Prothesen / Hohe Fallzahlen / Qualität darf auch schlechter sein

(Kiel) - Rund 20 Prozent der schleswig- holsteinischen Kliniken, die im Jahr 2004 weniger als 50 Knie- Operationen durchführten, erreichen die heute (21. September) vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen Qualitätskriterien nicht. Allerdings erfüllt auch etwa jede dritte Klinik, die die vom gleichen Gremium Mitte August festgelegte Mindestzahl erreicht, die Referenzwerte nicht. Offenbar, so folgert die Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e.V. (KGSH), bestehen die vom Bundesausschuss angenommenen Zusammenhänge zwischen Menge und Qualität in dieser Stringenz eben doch nicht. Für KGSH-Geschäftsführer Bernd Krämer ein Kuriosum: "Qualität darf nun bei hohen Fallzahlen auch schlechter sein. - Hauptsache, die Menge stimmt!"

Ob dies im Interesse der Patienten liegt, ist mehr als fraglich, so Krämer. Alleine mit Blick auf den nun entstehenden Vertrauensschaden hätten entsprechende Untersuchungen abgewartet werden müssen. Diese Kritik trifft auch die Spitzenverbände der Krankenkassen und den Verband der Privaten Krankenversicherungen. Sie hatten im Vorfeld von Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschuss damit gedroht, eine Liste der Kliniken mit weniger als 50 Knie-Prothesen im Internet zu veröffentlichen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen, Kassenärzten und Deutscher Krankenhausgesellschaft hatte am 16. August 2005 festgelegt, dass die Implantation künstlicher Kniegelenke nur noch in Kliniken vorgenommen werden darf, die jährlich mindestens 50 dieser Operationen durchführen. Damit soll die Qualität der Versorgung erhöht werden. Nach einer Übergangsregelung dürfen Krankenhäuser, die knapp unter der Menge von 50 liegen (bei 40 bis 49 Eingriffen pro Jahr), aber bestimmte Qualitätsindikatoren erfüllen, die Leistung 2006 noch erbringen. Diese Referenzwerte, die Krankenhäuser erreichen müssen, die an der Übergangsregelung zur Mindestmenge Kniegelenk-Totalendoprothese (Knie-TEP) teilnehmen wollen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss heute (21. September) festgelegt. Die zugrunde gelegten Qualitätsindikatoren sind: Indikation, Letalität, postoperative Beweglichkeit, risikoadjustierte postoperative Wundinfektion, neu aufgetretene Dekubitalulzera.

Quelle und Kontaktadresse:
Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e.V. (KGSH) Feldstr. 75, 24105 Kiel Telefon: 0431/8810510, Telefax: 0431/8810515

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