Pressemitteilung | Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW)

Minijob-Reform / Keine durchschlagende Wirkung

(Berlin) - Durch die Minijob-Reform kommt es zu keiner nennenswerten Reduzierung der Arbeitslosigkeit in Deutschland. Für die Sozialversicherungsträger und den Fiskus sind Einnahmeverluste in Höhe von rund einer Milliarde Euro pro Jahr zu erwarten. Zu diesen Ergebnissen kommt das DIW Berlin in seinem aktuellen Wochenbericht 8/2005, der auch die in der wirtschaftspolitischen Diskussion häufig unberücksichtigten Effekte der Minijob-Reform auf das Arbeitsangebot der bereits Beschäftigten untersucht. Zwar erhöht sich die Anzahl der Beschäftigten leicht, andererseits sinkt bei den bereits Beschäftigten die durchschnittliche Arbeitszeit, so dass sich unter dem Strich das Arbeitsvolumen kaum verändert. Dies ist jedoch das entscheidende Kriterium für die fiskalischen Auswirkungen einer Arbeitsmarktreform. Die Hoffnung, dass sich die Minijob-Reform durch Wegfall von Transferleistungen selbst trägt, bestätigt sich nicht – wenn auch möglicherweise ein Teil der durch die Verluste entstehenden zusätzlichen Kosten durch die Legalisierung von Schwarzarbeit aufgefangen wird. Positive Wirkungen der Reform sind vor allem beim Arbeitsangebot für Studenten und Rentner und bei in Nebentätigkeiten ausgeübten Minijobs zu erwarten. Bei letzteren ist jedoch zu vermuten, dass es sich zum Teil um bereits früher ausgeübte Tätigkeiten, etwa in Form von Scheinselbständigkeit, handelt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Königin-Luise-Str. 5, 14195 Berlin Telefon: 030/89789-0, Telefax: 030/89789-200

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