Ministerpräsidenten entscheiden über Polizeibezahlung durch die Länder / BDK warnt vor Kriminalitätsbekämpfung nach Kassenlage
(Rheinbach) - Ein unterschiedliches Niveau in der Kriminalitätsbekämpfung in einzelnen Bundesländern befürchtet der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), wenn die Verantwortlichkeit der Polizeibezahlung in die Länderhoheit übertragen wird. Am kommenden Dienstag berät und stimmt die Ministerpräsidentenkonferenz über einen Vorschlag aus den aktuellen Koalitionsgesprächen ab. Eine solche Entscheidung löst einen ruinösen Wettkampf um qualifiziertes Personal aus und führt letztlich in Bundesländern mit Haushaltsproblemen zu Funktionsverlusten und zur Minderung der Qualität in der Kriminalitätsbekämpfung , fürchtet der BDK - Vorsitzenden Klaus Jansen. Verlierer wäre die innere Sicherheit und damit einmal mehr der Bürger!
Der BDK weist darauf hin, dass Polizeibeamtinnen und - beamte in allen Polizeien des Bundes und der Länder aus gutem Grund nach derselben Gehaltstabelle bezahlt werden. Gleiche polizeiliche Arbeit darf nicht nach den finanziellen Möglichkeiten der einzelnen Bundesländer oder des Bundes unterschiedlich vergütet werden. Eine Bezahlung der Polizei nach Kassenlage wird zwangsläufig eine Kriminalitätsbekämpfung nach Kassenlage nach sich ziehen, warnt Klaus Jansen. Es ist zu erwarten, dass qualifiziertes Polizeipersonal dort sein Sachverstand und fachliches Können in polizeiliche Arbeit umsetzen wird, wo es hierfür am besten bezahlt wird. BDK - Chef Jansen: Die Konsequenz für den Bürger wird sein: Höhere Sicherheit vor Straftaten gibt es dort, wo es die meisten Finanzmittel zur Finanzierung der Polizeibeamten gibt.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. Geschäftsstelle (BDK)
Bernd Carstensen, Pressesprecher
Am Bürgerhaus 1-3, 53359 Rheinbach
Telefon: (02226) 1692-0, Telefax: (02226) 1692-29
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