Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

Ministerrat der EU hat Ermächtigung zu § 13b UStG erlassen Vorschrift tritt zum 01.04.2004 in Kraft

(Berlin) - Die durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 beschlossenen Änderungen im § 13b UStG treten zum 01.04.2004 in Kraft. Der Ministerrat der EU hat am 30.03.2004 die erforderliche Genehmigung erteilt.

Damit wird die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf Umsätze ausgedehnt, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen sowie auf bestimmte Bauleistungen, wenn der Leistungsempfänger selbst derartige Bauleistungen erbringt. Der neugefasste § 13b UStG ist auf diejenigen Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.03.2004 bewirkt werden.

Um Anlaufschwierigkeiten für betroffene Unternehmer zu vermeiden, tritt eine Übergangsregelung in Kraft. Danach wird es von der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn die Vertragspartner bis zum 30.06.2004 weiterhin von einer Steuerschuldnerschaft des leistenden Unternehmers ausgehen, vorausgesetzt, dieser Umsatz wird in zutreffender Höhe versteuert. Von dieser Übergangsregelung ausgenommen sind die Lieferungen von Grundstücken im Zwangsversteigerungsverfahren. Ein BMF-Einführungsschreiben wird dazu in Kürze veröffentlicht werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: 030/278762, Telefax: 030/27876799

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