Missstände in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
(Henstedt-Ulzburg) - Der Bund der Versicherten (BdV) berichtet aktuell über Missstände in der Missstandsaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BAFin).
Schriftlich teilte die Aufsichtsbehörde dem Verbraucherverband BdV Ende August 2002 mit, dass die Behörde Anfragen von Verbrauchern zur Überprüfung von Ablaufleistungen / Rückkaufswerten der Lebensversicherung nicht ausreichend bearbeiten könne. Die Behörde schaffe es demnach nicht, die dazu erforderlichen Berechnungsgrundlagen vom Versicherungsunternehmen anzufordern und anhand der vorliegenden Geschäftspläne zu überprüfen. Die BAFin begründet dies mit anhaltendem Personalmangel und langen Schulungszeiten von Mitarbeitern.
Die Aufsichtsbehörde bewegt sich am Rande einer Amtspflichtverletzung, so Frank Braun, Geschäftsführer beim Bund der Versicherten. Die Überprüfung der Richtigkeit von Ablaufleistungen könnten die Verbraucher nicht selbst vornehmen. Nicht einmal den Gerichten ist es ohne Weiteres möglich, die Höhe der Ablaufleistung / des Rückkaufswerts von Lebensversicherungsverträgen zu überprüfen, weil die Versicherungsunternehmen die dazu erforderlichen Berechnungsgrundlagen nicht bekannt geben wollen. Die BAFin hat als Aufsichtsbehörde die Möglichkeit, zur Überprüfung die Berechnungsgrundlagen anzufordern und mit den vorliegenden Geschäftsplänen zu überprüfen. Da die Behörde als Einzige dazu ohne Weiteres in der Lage wäre, bestehe eine Verpflichtung, die Überprüfung durchzuführen, so Braun.
Weil die Behörde im Jahr 2001 wegen der ihr zusätzlich übertragenen Aufgabe zur Zertifizierung von Riester-Verträgen die Nachberechnungen für Verbraucher aussetzte, beschwerte sich der BdV bei dem damaligen Präsidenten Dr. Helmut Müller. Im April 2002 schrieb der damalige Präsident des BAV (heute BAFin) dem BdV, dass das Amt wieder an die Praxis anknüpfen werde und, jede einzelne versicherungstechnische Beschwerde zum Anlass nehmen werde, (vertrauliche) Berechnungsgrundlagen vom Versicherer anzufordern, um diese anhand der ... vorliegenden Geschäftspläne eingehend zu prüfen.
Die spätere Beschwerde eines BdV-Mitglieds belegte allerdings, dass diese Praxis nicht lange anhielt, weswegen BdV-Geschäftsführer Braun sich erneut an den jetzigen Behörden-Präsidenten Sanio wandte.
Der Bund der Versicherten kritisiert die Versicherungsaufsichtsbehörde noch in weiteren Angelegenheiten: Die Behörde habe es versäumt, nach einem Bundesgerichtshofsurteil (BGH) aus dem Jahr 2001, in dem der BGH wesentliche Versicherungsbedingungen der Kapitallebens- und Rentenversicherung für unwirksam erklärte, allen Lebensversicherern die Weiterverwendung dieser Klauseln zu untersagen. Dies habe erst der Bund der Versicherten tun müssen. Der BdV hat etwa 50 Versicherer deswegen abgemahnt und die Unterlassung meist bei den Gerichten einklagen müssen.
Zudem stehe die Aufsichtsbehörde in der Kritik, weil sie die Verbraucher derzeit bewusst nicht über die wirtschaftliche Lage der Lebensversicherer informiere, obwohl einige Versicherer Schwierigkeiten bekommen könnten, die Garantieverzinsung zu gewährleisten. Dies habe sie nicht einmal getan, als sie einen Versicherer (Familienfürsorge) wegen möglicher Konkursgefahr unter Zwangsverwaltung stellte.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V.
Postfach 11 53
24547 Henstedt-Ulzburg
Telefon: 04193/99040
Telefax: 04193/94221
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