Mit dem schönen Wetter werden auch die Häuslebauer wieder aktiver Bauen aber mit Sicherheit
(Henstedt-Ulzburg) - Sobald das Wetter sich wieder von seiner guten Seite zeigt, entfalten die Häuslebauer wieder vielfältige Aktivitäten. Doch das schöne Wetter sollte den Blick für die Realität nicht trüben: Wer sein Eigenheim baut oder saniert, muss den Versicherungsschutz im Auge behalten. Der Bund der Versicherten (BdV) hat dazu eine Reihe von wichtigen Tipps zusammengestellt.
Bauherren haften für alle Schäden, die vom Bau und Baugrundstück ausgehen, sofern dafür kein anderer verantwortlich ist. Stürzt etwa ein Besucher in die unbeleuchtete Baugrube, ist der Bauherr verantwortlich.
Die Haftung beginnt mit Abschluss des Vertrages mit dem Architekten oder mit der Planung durch einen Bauingenieur. Deshalb ist der Abschluss einer Bauherren-Haftpflichtversicherung unverzichtbar. Sie leistet Schadenersatz oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Die Deckungssumme sollte mindestens drei Millionen Euro betragen. Bitte prüfen: Oft sind kleinere Bauvorhaben auch über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert.
Sinnvoll ist auch eine Feuer-Rohbauversicherung, die den Rohbau bei Brand, Blitzschlag und Explosion absichert. Nicht versichert sind allerdings Baustoffe und Bauteile, die noch nicht eingebaut wurden. Übrigens: Eine Feuer-Rohbauversicherung gibt es häufig für einen bestimmten Zeitraum beitragsfrei, wenn bei der Gesellschaft für später eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird.
Die Bauleistungsversicherung wird auch Bauwesenversicherung genannt. Durch sie können unvorhergesehene Schäden an Bauleistungen, Baustoffen, Bauteilen, die für den Bau benötigt werden, auch Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe versichert werden. Deckungserweiterungen um Schäden durch Diebstahl, auf Transportwegen, durch Gewässer oder Grundwasser, an fertiggestellten Teilen von Bauwerken oder durch Feuer sind möglich.
Die Versicherungsdauer beträgt meistens maximal zwei Jahre. Die Haftung des Versicherers endet mit Bezugsfertigkeit, behördlicher Gebrauchsabnahme oder sechs Werktage ab Nutzung. Stimmen Sie mit Baufirma und Handwerkern ab, ob sich diese am Beitrag beteiligen. Die Versicherung leistet nämlich auch, wenn der Schaden zu Lasten der Baufirma geht.
Wichtig: Bauhelfer müssen um Versicherungsschutz zu bekommen gemeldet werden. Zuständig sein kann die Bau-Berufsgenossenschaft oder die örtlich zuständige Gemeindeunfallversicherung.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV)
Thorsten Rudnik, Pressesprecher
Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg
Telefon: (04193) 99040, Telefax: (04193) 94221
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