Mittelstand braucht schnell steuerliche Entlastung
(Berlin) Am 19. Januar diskutiert der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages die Steuerreformmodelle von CDU/CSU und FDP. Dazu erklärt Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
Der deutsche Mittelstand erwartet von der Politik noch in dieser Legislaturperiode die Entscheidung für eine grundlegende Steuerreform. Stillstand bedeutet in Sachen Steuerreform Rückschritt!
Die zum 1.Januar 2005 in Kraft getretene Senkung des Steuertarifs auf 42 Prozent in der Spitze und 15 Prozent im Eingangssatz wird Bürgern und Unternehmen im laufenden Jahr keine Entlastung bringen. Im Gegenteil: Unter dem Strich müssen sie mehr zahlen. Denn parallel streicht der Staat Vergünstigungen (Koch-Steinbrück-Liste) im Wert von über 7 Milliarden Euro. Darüber hinaus wurden die Einkommensgrenzen, ab denen der Spitzensatz greift, weiter abgesenkt. Bereits bei 50.250 Euro zu versteuerndem Einkommen ist der Spitzensteuersatz fällig (2000: 57.000 Euro). Im Ergebnis fallen bereits durchschnittliche Gewinne von Personenunternehmen unter die tarifliche Spitzenbelastung.
Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung einer künftigen Steuerreform brauchen wir daher einen "Steuertarif auf Rädern", der Einkommensgrenzen, Freibeträge und Freigrenzen regelmäßig an die Inflationsentwicklung anpasst.
Ebenso müssen noch in dieser Legislaturperiode erste Schritte hin zur steuerlichen Entlastung des Mittelstands getan werden. Ein Abwarten bis nach den Bundestagswahlen 2006 kann sich der Standort Deutschland nicht leisten, wenn er nicht weiter zurückfallen soll. Das Handwerk schlägt daher vor:
1. Die Einführung einer Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge. Mit einem moderaten Steuersatz auf Kapitaleinkünfte von maximal 25 Prozent werden zusätzliche Steuereinnahmen generiert, die zu Steuersenkungen an anderer Stelle eingesetzt werden können.
2. Im Zuge der Einführung einer solchen Abgeltungssteuer sollte eine sog. steuermindernde Eigenkapitalverzinsung eingeführt werden. Danach bliebe ein bestimmter Anteil des Eigenkapitals bei der Ertragsbesteuerung außer Ansatz. Damit würde ein von der Europäischen Kommission empfohlener und in anderen europäischen Ländern (Österreich, Italien, UK) erfolgreicher Weg beschritten, der endlich steuerlich Eigenkapital dem Fremdkapital gleichstellen würde.
3. Als Voraussetzung für eine grundlegende Steuervereinfachung muss rasch die "Blaupause" für eine Reform der Kommunalfinanzen erstellt werden. Die heutige Gewerbesteuer als Sondersteuerlast für gewerbliche Einkünfte muss in die Hauptsteuerarten Einkommen- und Körperschaftsteuer integriert wird. Dabei muss das Ziel erreicht werden, dass die Kommunen über dauerhaft stabile Steuereinnahmen verfügen, ohne dass es zu zusätzlichen Belastungen für die Betriebe kommt.
4. Mit dem Übergang von der heutigen Sollbesteuerung zur Istbesteuerung bei der Umsatzsteuer könnten gleich mehrere Ziele erreicht werden: So könnte der heutige Umsatzsteuerbetrug durch die Vorsteurerschleichung wirksam bekämpft und vor allem die Liquidität von KMU erheblich verbessert werden, wenn die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abgefürht werden muss, wenn der Auftraggeber die Rechnung begleicht.
In einer Koalition der Vernunft sollten jetzt parteiübergreifend vorgenannte Schritte angegangen werden. Die Weichen müssen schnell in Richtung Mittelstand gestellt werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)
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