Mittelstand fordert Registrierung für GbR
(Berlin) Die Einführung eines Registers für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) hat der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, gefordert. Gegenüber einer GbR ist im Haftungsfall ein Mittelständler als Gläubiger praktisch machtlos. Das nutzen schwarze Schafe in zunehmendem Maße aus.
Bundesgerichtshof und Bundesarbeitsgericht haben die GbR als rechts- und parteifähig anerkannt. Im Gegensatz zu anderen Gesellschaften (OHG, KG, GmbH, AG und Genossenschaft) fehlt bei ihnen bislang eine Registrierung. Daher ist zur Zeit nicht feststellbar, wer sich hinter einer von einer GbR geführten Gesellschaftsbezeichnung verbirgt.
Der BVMW stützt sich bei seiner Forderung auf eine Stellungnahme* des Wirtschaftsrechtlers Prof. Dr. Johannes Wertenbruch (Forschungs¬stelle mittelständische Wirtschaft, Philipps-Universität Marburg). Ohne Gesellschaftsregister kann demnach auch nicht die Vertretungsmacht eines für eine GbR auftretenden Geschäftsführers überprüft werden.
In dem Gutachten weist Wertenbruch ferner darauf hin, dass der Grundstücksverkehr mit solchen Gesellschaften erheblich erschwert werde, weil eine GbR nicht unter einem eigenen Namen in das Grund¬buch eingetragen werden kann. Ein Register sei nicht zuletzt im Inter¬esse der GbR selbst, betonte Wertenbruch. Derzeit können sie zum Nachweis ihrer Existenz nicht den etwa bei Auslandsniederlassungen oft vorgeschriebenen öffentlichen Registerauszug vorlegen.
Zur Vereinfachung des Verfahrens sollten ein elektronisches Register für die GbR eingeführt und die Vorschriften über das Handelsregister entsprechend Anwendung finden, schlug Ohoven vor. Das ließe sich mit geringem Aufwand zeitgleich mit der verbindlichen Einführung des elektronischen Handelsregisters bis zum 1.Januar 2007 realisieren, betonte der Mittelstandspräsident.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband mittelständische Wirtschaft Unternehmerverband Deutschlands e.V. (BVMW)
Eberhard Vogt, Presse
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