Pressemitteilung | Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) - Hauptstadtbüro

Möllenberg: Zeitarbeit muss ins Entsendegesetz

(Berlin) - Die Zeitarbeitsbranche muss in das Entsendegesetz aufgenommen werden. Die CDU/CSU darf nicht länger bei Ihrer Verweigerungshaltung bleiben. Dies hat der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Franz-Josef Möllenberg, heute (8. Dezember 2008) in Berlin auf einer Tagung der Konrad-Adenauer-Stiftung zu Fragen der Tarifautonomie gefordert.

Das Entsendegesetz und die Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft mit den Branchenarbeitgeberverbänden BZA und IGZ bieten den Rahmen für eine Regelung der Mindestarbeitsbedingungen auch in der Zeitarbeit, so Möllenberg weiter. Die Rezession treffe die Leiharbeitnehmer als Erste und besonders hart. Daher dürfe die CDU/CSU den Schutz von Leiharbeitnehmern nicht länger blockieren. Sie solle ihren Widerstand gegen die Aufnahme der Zeitarbeitsbranche ins Entsendegesetz aufgeben.

In keinem Industrieland wächst die Zahl der Niedriglohnempfänger so schnell wie in der Bundesrepublik und die Zahl derjenigen, die trotz eines Vollzeitjobs nicht genug verdienen und auf ergänzendes Arbeitslosengeld II angewiesen sind. Dieser Skandal muss beendet werden, so die Forderung des NGG-Vorsitzenden.

NGG ist im Rahmen der DGB-Tarifgemeinschaft mit den beiden Zeitarbeitsverbänden BZA und IGZ Tarifpartner dieser Verbände.

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Hauptstadtbüro Dr. Karin Vladimirov, Pressesprecherin Luisenstr. 38, 10117 Berlin Telefon: (030) 288849693, Telefax: (030) 288849699

(bl)

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