Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Morgen spricht der Bundesgerichtshof ein wichtiges Urteil zu Kapitallebensversicherungen / 20 Millionen Verträge nur noch Makulatur?

(Henstedt-Ulzburg) - In seiner Sitzung am morgigen 12. Oktober 2005 sprechen die Richter des Bundesgerichtshofes (BGH) erneut ein mit großer Spannung erwartetes Urteil zum Thema Kapitallebensversicherungen (KLV): Die Richter haben vor vier Jahren auf eine Verbandsklage des Bundes der Versicherten (BdV) in zwei Urteilen festgestellt, dass wesentliche Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der KLV-Verträge undurchschaubar sind. Als Folge des Urteils hat sogar das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (die heutige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) 2001 mit einem Rundschreiben allen Lebensversicherungsunternehmen mitgeteilt, dass sich durch die BGH-Urteile bei gekündigten Kapitallebensversicherungsverträgen Rückforderungsansprüche der Versicherungsnehmer ergeben könnten.

„Die Gesellschaften haben dann unter Zustimmung eines von ihnen beauftragten Treuhänders die beanstandeten Klauseln durch andere, aber inhaltsgleiche Änderungen ersetzt – und behaupten nun, dass damit Transparenz hergestellt sei.“, erläutert BdV-Geschäftsführerin Lilo Blunck: „Das Gericht wird morgen zu prüfen haben, ob es zulässig ist, die vom BGH wegen Intransparenz für unwirksam erklärten Klauseln einfach unter Assistenz durch gleichartige Formulierungen zu ersetzen. Der BdV hält das für unzulässig. Betroffen sind rund 20 Millionen Verträge, die zwischen 1994 und 2001 abgeschlossen wurden.

Versicherungsnehmer können möglicherweise aus diesen Urteilen erhebliche Rückforderungen stellen. So dürften sie nach BdV-Auffassung die Rückzahlung der Abschlusskosten einschließlich Verzinsung verlangen. Lilo Blunck: „Wenn das morgige Urteil nach unseren Erwartungen ausfällt, könnte sich die gesamte Versicherungslandschaft mit Blick auf die kapitalbildende Lebensversicherung zu Gunsten der Verbraucher verändern.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg Telefon: 04193/99040, Telefax: 04193/94221

NEWS TEILEN: