Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Nach der Scheidung Krankenversicherung nicht vergessen / Sofort handeln / Nachzahlungen vermeiden

(Henstedt-Ulzburg) - Sie sind frisch geschieden? Während Ihrer Ehe waren Sie als Familienmitglied in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) mitversichert? „Dann sollten Sie sich bald um Ihre weitere Krankenversicherung kümmern“, rät Lilo Blunck. Geschäftsführerin des Bundes der Versicherten. Wer zu lange wartet, muss mit saftigen Nachzahlungen rechnen.

Für geschiedene Ehepartner, die familienmitversichert waren, gilt seit dem 1.4.2007 die Krankenversicherungspflicht. Das hat für sie den Vorteil, dass die GKV sie nach der Scheidung aufnehmen muss. „Geschiedene sollten sich bei ihrer Kasse melden, sobald sie das schriftliche Urteil erhalten haben“, empfiehlt die BdV-Chefin.

Eile ist geboten, weil die Beiträge unabhängig vom Anmelden ab Scheidungstermin gezahlt werden müssen. Lilo Blunck: „Wer sich erst nach vier Monaten darum kümmert, muss also auf einen Schlag für vier Monate zahlen. Und das kann in dem einen oder anderen Fall mächtig aufs private Budget drücken“.

BdV-Tipp: Gleich nach Erhalt des Scheidungsurteils mit der Krankenkasse einen Termin vereinbaren. Auch Privatversicherte sollten sich umgehend mit ihrer Krankenversicherung in Verbindung setzen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV) Thorsten Rudnik, Pressesprecher Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg Telefon: (04193) 99040, Telefax: (04193) 94221

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