Nach Stürmen Schäden beheben lassen!
(Berlin) - Hausbesitzer sind immer in der Pflicht: Sie müssen ihre Immobilie in Ordnung halten, damit niemand zu Schaden kommt. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Zur so genannten Verkehrssicherungspflicht gehört auch die Reparatur von Sturmschäden am Haus, speziell nach schweren Winterstürmen. Die entwickeln nach Erfahrung der VPB-Sachverständigen mitunter enorme Kräfte. Sie lockern selbst schwere Dachziegel, heben sie an und verschieben sie. Damit ist das Dach nicht nur offen für Regen, sondern auch eine Gefahr für die Allgemeinheit, warnt der VPB. Stark beansprucht werden bei Sturm auch Fassadenverkleidungen. Oft lösen sich Schindeln oder sogar ganze Bretter aus dem Giebelfeld oder der Gaubenverkleidung. Hausbesitzer dürfen das nicht auf die leichte Schulter nehmen. Sie haften, wenn etwas passiert. Das gilt übrigens auch auf Baustellen. Auch hier ist der Bauherr als Auftraggeber in der Pflicht. Weitere Informationen unter www.vpb.de
Quelle und Kontaktadresse:
Verband privater Bauherren e.V. (VPB)
Pressestelle
Chausseestr. 8, 10115 Berlin
Telefon: (030) 2789010, Telefax: (030) 27890111
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