Pressemitteilung | Handwerkskammer Koblenz

Nachbessern beim Steuerbonus! / Handwerk bisher von Erhöhung des Steuerbonus ausgeschlossen / Mit Briefaktion Gehör verschaffen

(Koblenz) - Wo mithilfe des Handwerks gehämmert und geschraubt wird, können seit 2006 Steuern gespart werden. Zur Stärkung der Wirtschaft soll die Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen nun ausgebaut werden. Doch bisher schließt der Entwurf des Bundeskabinetts Handwerkerleistungen von der Anhebung der anrechenbaren Leistungen aus.

Mit dem vor kurzem im Berliner Koalitionsausschuss verabschiedeten Beschluss verbessern sich die Rahmenbedingungen für den privaten Haushalt als Arbeitgeber und Auftraggeber deutlich. Doch das nun vorgesehene Maßnahmenpaket beinhaltet weder Instandhaltungs- noch Modernisierungsaufwendungen, womit das Handwerk von den Verbesserungen der steuerlichen Rahmenbedingungen ausgeschlossen bleibt. „Diese Bonusanhebung wäre ein sehr gutes Mittel, um die private Nachfrage nach Handwerkerleistungen anzukurbeln und die Schwarzarbeit weiter einzudämmen“, betont Karl-Heinz Scherhag, Präsident der Handwerkskammer Koblenz. „Es ist sehr wichtig, dass jetzt Signale gesetzt werden, die die Wirtschaft stützen. In unseren Handwerksbetrieben zeigte der Konjunkturbericht eine leicht verhaltene Einschätzung der Wirtschaftslage. Deshalb muss das unmittelbar bevorstehende Gesetzgebungsverfahren auch Handwerkerleistungen berücksichtigen.“

Zurzeit sind 20 Prozent der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen bis zu einem Höchstwert von 3.000 Euro jedes Jahr abzugsfähig. Das sind bis zu 600 Euro Steuerbonus pro Jahr und Haushalt. Nicht abzugsfähig sind allerdings entstandene Materialkosten, sondern ausschließlich Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten. Das Maßnahmenpaket des Bundeskabinetts sieht nun einen steuerlichen Abzugsbetrag von insgesamt 20.000 Euro im Jahr vor. Darunter fallen die Kosten für die Beschäftigung von Minijobbern, der Kinderbetreuung sowie für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Putzhilfen oder Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen. Bei einem Abschlag von 20 Prozent ergibt sich eine maximale Steuerermäßigung von 4.000 Euro im Jahr. „Das Handwerk darf nicht von diesen dringend notwendigen Verbesserungen der steuerlichen Rahmenbedingungen ausgeschlossen werden. Schon gar nicht mit Blick auf das Ursprungsziel des Steuerbonus: Dem Kampf gegen die Schwarzarbeit“, so der Kammerpräsident.

Alle Handwerksbetriebe, die sich mit Nachdruck für eine Nachbesserung des Steuerbonus einsetzen wollen, haben jetzt dazu die Chance. Es gilt, sich vor dem unmittelbar bevorstehenden parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren von Bundestag und Bundesrat Gehör zu verschaffen, indem jeder selbstständige Handwerker die politischen Entscheidungsträger unmittelbar selbst anspricht. Der ZDH hat dazu Musterbriefe erstellt, die im City-Büro der HwK Koblenz, Friedrich-Ebert-Ring 31, griffbereit liegen.

Informationen zum Steuerbonus im City-Büro der Handwerkskammer Koblenz , Telefon 0261/ 398-180, Telefax 0261/ 398-980, hwk@hwk-koblenz.de, www.hwk-koblenz.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Handwerkskammer Koblenz Pressestelle Friedrich-Ebert-Ring 33, 56068 Koblenz Telefon: (0261) 3980, Telefax: (0261) 398398

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