Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

Nachbesserungen zur Unternehmensteuerreform nicht zufriedenstellend

(Bonn) - Die am 10. Mai 2000 in den Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses zum Entwurf eines Steuersenkungsgesetzes verkündeten Nachbesserungen zur Unternehmensteu-erreform sind nicht ausreichend. Die Anhebung des Freibetrages bei Betriebsveräußerungen von Personengesellschaften von bisher 60.000 DM auf 100.000 DM beseitigt nicht die Schiefla-ge der Reform zu Lasten kleinerer und mittlerer Unternehmen. Der mittelständischen Wirtschaft, die gerade in den letzten Jahren der einzige „Job-Motor“ in Deutschland war, so der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes e. V., StB/vBP Jürgen Pinne, ist ein echtes Äquivalent im Zusammenhang mit den Vergünstigungen für Kapitalgesellschaften und Großbetriebe einzu-räumen.

Im Hinblick auf die bevorstehende Nachfolgewelle bei deutschen Unternehmen fordert der Deutsche Steuerberaterverband e. V. die Wiedereinführung eines begünstigten Steuersatzes für Aufgabe- und Veräußerungsgewinne für Personenunternehmen. Die Ermäßigung könnte zur Vermeidung von Missbräuchen dahingehend eingeschränkt werden, dass der Unternehmer den begünstigten Steuersatz nur einmal im Leben und nach Vollendung des 55. Lebensjahres oder bei Berufsunfähigkeit in Anspruch nehmen kann. Alternativ dazu wäre es denkbar, den Veräu-ßerungsfreibetrag auf eine Größenordnung von mindestens 500.000 DM anzuheben. Zusätzlich müsste der sog. Abschmelzungsbetrag für höhere Veräußerungsgewinne in § 16 EStG entspre-chend angehoben werden.

Auch der hinausgeschobene Anwendungszeitpunkt der geplanten Änderungen bei den Zugriffs-rechten der Finanzverwaltung auf die EDV des Steuerpflichtigen reicht keineswegs aus, die Verhältnismäßigkeit der Regelung sicherzustellen.

Quelle und Kontaktadresse:
DStV, Bertha-von-Suttner-Platz 6, 53111 Bonn, Telefon (02 28) 9 85 94-0, Telefax (02 28) 9 85 94-20

NEWS TEILEN: