Pressemitteilung | Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. (BVF)

Nachtflüge verletzen Menschenrechte

(Mörfelden-Walldorf) - Das verkündete Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wird erhebliche Auswirkungen auf den Luftverkehr in Europa haben. Das Gericht hat am 2. Oktober 2001 festgestellt, dass die Nachtflüge am Flughafen Heathrow zu Verletzungen der Artikel 8 (right to respect for private and family life home) und 13 (right to an effective remedy) der Europäischen Menschenrechtskonvention führen. Die britische Regierung muss nun für neue Regelungen sorgen, die solche Verletzungen verhindern.

Der Urteilstext muss noch ausgewertet werden, um den Umfang der Auswirkungen auf den deutschen Luftverkehr zu prüfen. Bereits am Freitag, dem 5.10., wird der Vorstand der Bundesvereinigung gegen Fluglärm sich bereits mit Details befassen, denn es ist völlig klar, dass entsprechende Menschenrechtsverletzungen in großem Umfang auch in Deutschland gegeben sind. Schätzungen befürchten, dass weit über 100.000 Menschen in Deutschland ungeschützt gesundheitsgefährdendem Nachtfluglärm ausgesetzt sind. Diese Zahlen beziehen sich auf das Kriterium 6 mal 55 dB(A) am Ohr und berücksichtigen noch nicht die neuen Forderungen der Wirkungswissenschaftler in der sog. „Neufahrner Resolution“ vom 16.6.2001.

Das Urteil muss auch Auswirkungen auf die Novellierung des Fluglärmgesetzes haben, denn dabei sollten bereits die für Neubauten vorgesehenen Nachtschutzwerte wieder gestrichen werden. Das kann sich der Gesetzgeber nun nicht mehr erlauben.

Wie schnell verbesserter Schutz vor Nachtfluglärm erreichbar ist, kann heute noch nicht übersehen werden. Wir jedenfalls rechnen mit deutlichen Verbesserungen für die Betroffenen und Gesetzgeber und Luftfahrt wären gut beraten, wenn sie dies zügig und durchgreifend realisieren würden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. (BVF) Westendstr. 26 64546 Mörfelden-Walldorf Telefon: 06105/22269 Telefax: 06105/938238

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