Nettosubstanzerhaltung und Körperschaftssteuer im EnWG / Anrechnung von Kosten ist ein Gebot der wirtschaftlichen Vernunft
(Berlin) - "Die Verankerung des Kalkulationsprinzips der Nettosubstanzerhaltung und die Anrechnung der Körperschaftssteuer als Kostenfaktor im Rahmen der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist nicht nur ein Gebot der volkswirtschaftlichen Vernunft, sondern auch der Gleichbehandlung", erklärte Eberhard Meller, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft (VDEW), zur aktuellen Diskussion um das EnWG.
"Angesichts des hohen Investitionsbedarfs für die Modernisierung und den Ausbau der Netze gibt es gute Gründe, das Kalkulationsprinzip der Nettosubstanzerhaltung als das angemessene Verfahren zu akzeptieren", so Meller. Im Gegensatz zu anderen kapitalmarktorientierten Verfahren führe die Nettosubstanzerhaltung gerade vor dem Hintergrund anstehender Investitionen zu einem gleich bleibenden Preisniveau. Dagegen würde das vom VIK vorgeschlagene System der Realkapitalerhaltung zu einem deutlichen Preissprung führen.
Die Anrechnung der Körperschaftssteuer ergebe sich allein schon aus dem Gebot der Gleichbehandlung mit den Unternehmen anderer regulierter Branchen. Meller: "Die Regulierung der Telekommunikation sieht ganz selbstverständlich den Ansatz der Körperschaftssteuer als Kostenfaktor vor. Abgesehen davon sind alle wirtschaftlich arbeitenden Unternehmen bei ihrer Kalkulation darauf angewiesen, die Körperschaftssteuer zu berücksichtigen." Im Übrigen lasse die Regulierung der Netzbetreiber in anderen europäischen Ländern auch zu, dass die Körperschaftssteuer einbezogen werde.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Elektrizitätswirtschaft e.V. (VDEW)
Robert-Koch-Platz 4, 10115 Berlin
Telefon: 030/726147-0, Telefax: 030/726147-140
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