Neu in 2001 / Noch mehr Steuern und Verbote
(München) - Auch das kommende Jahr beginnt für die Autofahrer mit Mehrausgaben. Mit der dritten Stufe der Ökosteuerreform werden die Kraftfahrer pro Liter Kraftstoff vom Neujahrsmorgen an mindestens sieben Pfennig drauflegen müssen. Fast jeder zweite Autobesitzer zahlt zusätzlich mehr Kraftfahrzeugsteuer: bei zwei Liter Hubraum 160 Mark im Jahr. Weitere Neuigkeiten, auf die sich die Autofahrer einstellen müssen.
Zum Jahreswechsel gilt:
- Pkw mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von sechs km/h, die bisher zulassungs- und steuerfrei auf unseren Straßen fahren durften, werden verboten.
- Personen über 50 Jahre, die ihren LKW-Führerschein nicht haben umschreiben lassen, dürfen nicht mehr mit Fahrzeugen über 7,5 Tonnen fahren.
- Ein neuer Schwerbehinderten-Ausweis erleichtert Behinderten in ganz Europa das Parken. Die alten blauen deutschen Parkausweise werden kostenlos umgeschrieben.
Am 1. Februar tritt in Kraft:
- Während der Fahrt darf man nicht mehr telefonieren, wenn dazu das Handy oder der Hörer des Autotelefons in die Hand genommen werden muss. Dieses Verbot gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. Wer auf Telefonate während der Fahrt nicht verzichten will, sollte eine Freisprechanlage verwenden. Ab April wird bei Zuwiderhandlungen Verwarnungsgeld kassiert.
- Abseits der Vorfahrtsstraßen wird es künftig mehr Tempo-30-Zonen in unseren Städten geben. Die Voraussetzungen für die Einrichtung solcher Niedrigtempo-Bereiche wurden geändert. In diesen Zonen gilt grundsätzlich rechts vor links.
- Ein neues Verkehrszeichen regelt die Vorfahrt im Kreisverkehr. Wer einfährt, muss warten. Wer im Kreis fährt, hat Vorfahrt. Beim Einfahren ist das Blinken verboten, beim Verlassen des Kreisverkehrs muss geblinkt werden. Im Kreis gilt absolutes Halteverbot.
- Radfahrer dürfen in bestimmten dafür gekennzeichneten Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung fahren. Auf Grund guter Erfahrungen während der jetzt zu Ende gehenden Versuchsphase wurde eine entsprechende Ausnahmevorschrift in das Gesetz aufgenommen.
- Die Reißverschlussregelung an Stellen mit Fahrspurreduzierungen wurde in der StVO präzisiert. Die Autofahrer müssen künftig bis zur Verengung vorfahren und dürfen erst unmittelbar vor der Engstelle einfädeln.
- Ein Änderung des §45 StVO wird es künftig erleichtern, ganze Straßenzüge und Innenstadtbereiche für kulturelle Veranstaltungen wie etwa Skatertreffen oder politische Demonstrationen zeitlich befristet zu sperren.
Ab 1. November gilt:
- Die Mineralölsteuer auf nicht schwefelarme Kraftstoffe wird um drei Pfennig pro Liter angehoben.
Noch keinen festen Zeitpunkt für das Inkrafttreten gibt es für die folgenden Planungen:
- Die Alkoholvorschriften drohen weiter verschärft zu werden. 500 Mark Geldbuße sowie zusätzlich ein Monat Fahrverbot und vier Flensburgpunkte sollen künftig bereits ab 0,5 Promille verhängt werden. Die 0,8 Promillegrenze würde dann entfallen. Wer zweimal mit mehr als 0,5 Promille erwischt wird, riskiert, dass er zur MPU geschickt wird. Mit der Einführung einer Null-Promillegrenze für Fahranfänger ist im nächsten Jahr vermutlich nicht zu rechnen.
- Ein Verbot von Radarwarngeräten soll in die StVO aufgenommen werden.
- Für die so genannten Anwohner/Bewohner-Parkbereiche in den dicht besiedelten Stadtgebieten wird es eine neue Regelung geben, die die Interessen von Anwohnern und Besucher besser unter einen Hut bringt.
- Bayern und einige andere Länder möchten das Fahrverbot zur vollwertigen Hauptstrafe ausbauen und zwar auch dann, wenn das Delikt nicht mit dem Straßenverkehr zusammenhängt.
- Am 31. Dezember 2001 endet die Frist, bis zu der die neue Verbrauchsgüterregelung der EU in nationales Recht umgesetzt werden muss. Vorgesehen sind unter anderem längere Gewährleistungsfristen.
- Rabattgesetz und Zugabeverordnung sollen im Laufe des Jahres fallen. Das hat Auswirkungen auf den Verkauf von Neu- und Gebrauchtwagen.
- Die Teilkaskoversicherung ersetzt bei vielen Versicherern keine Wildschäden mehr. Wer sich gegen solche Schäden absichern möchte, muss eine Vollkaskoversicherung abschließen. Außerdem wird in der Teilkaskoversicherung ein Schadensfreiheitsrabatt eingeführt.
Die erfreulichste Neuerung für die Autofahrer betrifft die so genannte Entfernungspauschale. Ab dem 1. Januar 2001 können Fernpendler für den Weg zur Arbeitsstelle 80 Pfennig pro Entfernungskilometer von der Steuer absetzen.
Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC)
Am Westpark 8
81373 München
Telefon: 089/76760
Telefax: 089/76762500
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- ADAC Mittelrhein & TÜV Rheinland stellen sechs Forderungen für die Transport- & Logistik-Branche / 120 Vertreter aus Politik & Wirtschaft diskutierten am 14. Juli die Herausforderungen der Branche
- Christian Reinicke zum ADAC Präsidenten gewählt
- Die Zukunft der Freizeitwasserstraßen sichern / Verbände überreichen Anforderungspapier an Bundesverkehrsministerium