Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Neuberechnungen aus Kapitalversicherungen mit Einschreiben und Fristsetzung verlangen / „Machen Sie der Assekuranz Druck“

(Henstedt-Ulzburg) - Tricksen und mauern Deutschlands Lebensversicherer, um sich berechtigten Nachzahlungsansprüchen von Verbrauchern zu entziehen? Lilo Blunck, Geschäftsführerin des Bundes der Versicherten (BdV): „Die Gesellschaften hätten sich längst von sich aus an ihre Kunden wenden müssen. Stattdessen scheinen sie Ansprüche mit juristischen Taschenspielertricks in die Verjährung verschleppen zu wollen.“ Verbraucher sollten sich davon nicht beeindrucken lassen. Damit Ansprüche nicht verjähren, ist zügiges Handeln angesagt. Der BdV verrät, wie Betroffene ihre Beschwerde auch kurzfristig an den Versicherungsombudsmann richten können. Lilo Blunck: „Machen Sie der Assekuranz jetzt Druck.“

Um die Verjährung von Ansprüchen zu hemmen, appelliert der BdV an Alle, die zwischen Mitte 1994 und 2001 eine Kapitallebens- oder private Rentenversicherung abgeschlossen und dann gekündigt oder beitragsfrei gestellt haben, ihre Versicherungsgesellschaft schriftlich aufzufordern eine Neuberechnung ihrer Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag vorzunehmen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 12. Oktober 2005 ergeben sich für Sie möglicherweise noch Ansprüche. Lilo Blunck: „Der BGH hatte wesentliche der damals angewendeten Bedingungsklauseln wegen ihrer Intransparenz für unwirksam erklärt.“

Nach Beobachtungen des BdV versuchen Versicherungsgesellschaften jetzt abzutauchen, indem sie auf Verjährung verweisen oder Eingaben gar nicht beantworten. Um diese Verschleppungstaktik zu durchkreuzen, empfiehlt BdV-Sprecher Thorsten Rudnik: „Senden Sie Ihre Forderung per Einschreiben mit Rückschein an die Versicherung. Setzen Sie für die Beantwortung eine 10-Tages-Frist und nennen Sie dazu ausdrücklich ein Datum. Weisen Sie darauf hin, dass Sie sich nach Fristablauf ohne weitere Ankündigung mit einer Beschwerde direkt an den Versicherungsombudsmann wenden werden.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg Telefon: 04193/99040, Telefax: 04193/94221

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