Pressemitteilung | Bitkom e.V.

Neue Abgabenflut auf PCs und Kommunikations-Geräte droht / Justizministerium will Urheberrechtsgesetz novellieren

(Berlin) – Wenn es nach dem Bundesjustizministerium geht, sollen alle digitalen Geräte, die sich zur Speicherung, Vervielfältigung und Übermittlung von Daten in Wort, Bild oder Ton eignen, teurer werden. Eine international einzigartige Änderung des deutschen Urheberrechtsgesetztes steht unmittelbar bevor: Das Bundesjustizministerium fordert in seinem Vergütungsbericht an die Bundesregierung konkrete Maßnahmen für die Anpassung der Vergütungssätze für Urheber an die veränderten technischen Möglichkeiten der Vervielfältigung von geistigem Eigentum. Die in dem Vergütungsbericht genannten Forderungen werden voraussichtlich in Kürze in einen Gesetzesentwurf münden. In diesem Fall könnten die Verwertungsgesellschaften GEMA und VG Wort Abgaben auf nahezu alle modernen Internet- und Telekommunikationsgeräte sowie auf PCs erheben.

Eingeschlossen würden damit auch CD-Brenner, Drucker, Festplatten, Diskettenlaufwerke und sogar Netzkarten, Streamer Modems sowie ISDN-Anlagen. Des Weiteren fordert das Justizministerium eine Erhöhung der bestehenden Vergütungssätze, obwohl der Anteil der Urheberrechtsvergütung am Gerätepreis in der Vergangenheit ohnehin kontinuierlich gestiegen ist. Der Bundesverband BITKOM rechnet mit einer zusätzlichen Abgabenlast von etwa einer Milliarde Mark pro Jahr. Diese Abgaben werden auf den Gerätepreis aufgeschlagen. Scanner oder Telefaxgeräte würden bis zu 30 Prozent teurer werden.

„Wir stellen das Recht am eigenen Werk keinesfalls in Frage“, betont Bernhard Rohleder, Vorsitzender der BITKOM-Geschäftsführung. „Aber wir lehnen die Belastung aller digitalen Geräte mit einer pauschalen Abgabe ab. Wird jedes digitale Gerät mit einer Abgabe belegt, nur weil es ein Glied in der Kette des Vervielfältigungsvorgangs ist, entstehen doppelte oder gar vielfache Kosten, die weder dem Verbraucher noch der deutschen Wirtschaft zuzumuten sind.“ Auf besondere Kritik stößt der Alleingang der Deutschen: "In keinem anderen Land der Welt wird über eine vergleichbare Regelung auch nur nachgedacht. Wenn man den deutschen Verbrauchern eine Milliarde DM zusätzlich aus der Tasche zieht, fehlen die Mittel für dringend notwendige Investitionen in die informationstechnische Modernisierung des Bildungssystems und des Mittelstands," erklärt Rohleder.


Abgaben schaden Verbrauchern, Wirtschaft und Autoren

Nach Ansicht des BITKOM steht außer Frage, dass das Urheberrechtsgesetz an die Gegebenheiten des digitalen Zeitalters angepasst werden muss. Ob der Vorschlag des Bundesjustizministeriums jedoch den Urhebern von Texten, Musik oder Kunstwerken zu ihrem finanziellen Recht verhilft, ist fraglich. Sicher ist dagegen, dass er Unternehmen, Verbrauchern und Volkswirtschaft schadet. Werden die Verbraucher beim Kauf digitaler Geräte in Deutschland künftig kräftiger zur Kasse gebeten, wäre der Griff nach den nur einen Mausklick entfernten, günstigeren Alternativen im Ausland die Folge. Dann aber flösse weder Geld für die Urheber, noch für die Hersteller, die auf ihren durch nationales Recht künstlich verteuerten Geräten sitzen blieben. „Wir benötigen eine praktikable Lösung für einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Autoren und den Nutzern ihrer Werke“, so Rohleder.

Ein den Bedingungen der Informationsgesellschaft entsprechendes Urheberrechtsgesetz muss sich an den Grundsätzen des Urheberrechts und den technischen Möglichkeiten orientieren. Hier ist die ITK-Branche gefragt, die verfügbaren Lösungen breiter zugänglich zu machen. „Neue Technologien, wie zum Beispiel das so genannte ‚Watermarking’ und andere Verfahren, eignen sich als Kontrollinstrument für digitale Kopien und eröffnen darüber hinaus auch ganz neue Möglichkeiten im Vertrieb und in der Abrechnung von urheberrechtlich geschützten Inhalten,“ so Rohleder.

Eine pauschale Gerätevergütung war vor 30 Jahren mangels Kontrollmöglichkeiten erforderlich, um den Urheber zu schützen und ihm zu seinem Lohn an der Zweit- und Mehrfachverwertung seiner Werke zu verhelfen. Heute ist dieses pauschale System überholt. Mit Hilfe digitaler Kontrollen lassen sich urheberrechtlich geschützte Inhalte direkt abrechnen - die Verbraucher zahlen nur für tatsächlich erstellte Kopien. „Die ITK-Branche ist Deutschlands Wachstumsmotor Nummer Eins. Ihre Schubkraft darf nicht abgebremst werden, sonst fallen wir im internationalen Wettbewerb zurück,“ warnt BITKOM-Geschäftsführer Rohleder.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Informationswirtschaft,Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) Nonnendammallee 101, 13629 Berlin Telefon: 030/3830-8450 Telefax: 030/3830-8451

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