Pressemitteilung | Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e.V. (KGSH)

Neue Epoche der Krankenhausfinanzierung hat begonnen / Kliniken rechnen nicht mehr Tage, sondern Fälle ab

(Kiel) - Zum Jahreswechsel haben die ersten schleswig-holsteinischen Krankenhäuser ihre Abrechnung auf die neuen sogenannten DRG-Fallpauschalen umgestellt. Dieses neue Vergütungssystem löst die bisherige, weitgehend tagesbezogene Krankenhausfinanzierung ab. Im Jahr 2003 können die Krankenhäuser das neue Preissystem freiwillig anwenden, ab 2004 ist es für alle Kliniken verpflichtend.

KGSH-Geschäftsführer Bernd Krämer: "Mit der freiwilligen Anwendung des Systems der Fallpauschalen setzen die Krankenhäuser ein Kernelement der Reformen im Gesundheitswesen jetzt aktiv um. Dies geschieht unter für die Kliniken extrem schwierigen Rahmenbedingungen, die die Politik gesetzt hat". So ist der erhebliche Aufwand für die Einführung und Handhabung des neuen Systems von den Kliniken ohne zusätzliche Mittel zu leisten. Umfangreiche Dokumentationsarbeiten muss das vorhandene Personal zusätzlich erbringen. "Dennoch wird das neue System von der Mehrzahl der Beschäftigten in den Krankenhäusern begrüßt, da es leistungsgerechter sein wird", so Krämer.

Nach einer sogenannten budgetneutralen Einführungsphase in den Jahren 2003 und 2004 erwarten insbesondere die überdurchschnittlich wirtschaftlichen Krankenhäuser Vorteile aus den neuen Fallpauschalen. Krankenhäuser mit höheren Fallkosten haben mit Budgetkürzungen zu rechnen.

Das jetzt in Deutschland eingeführte DRG-System ordnet jeweils bestimmten Erkrankungen und den vorgenommenen Behandlungen einheitliche Bewertungsrelationen zu. Diese orientieren sich an den durchschnittlichen Kosten eines Krankenhausfalls, der durch den Faktor "1,000" abgebildet wird. Je höher die Bewertungsrelation, desto höher ist die Pauschale, die das Krankenhaus dafür bekommt. Beispiel: Eine komplikationslose Entbindung wird mit 0,540, die Versorgung des gesunden Neugeborenen mit 0,436 bewertet. Handelt es sich dagegen um eine Schnittentbindung mit sehr schweren Diagnosen beträgt die Bewertungsrelation 1,774. Für die Versorgung eines Frühgeboren unter 1.250 Gramm Geburtgewicht werden sogar 7,807 angesetzt. Insgesamt gibt es mehr als 650 solcher Fallgruppen.

Die Bewertungsrelationen werden für jedes Krankenhaus mit einem individuell zu vereinbarenden "Basisfallwert" multipliziert. Beträgt dieser Wert beispielsweise 2.500 Euro, so resultiert daraus ein Rechnungsbetrag für die normale Entbindung von 2.500 Euro (0,540 = 1.350 Euro) und für die Versorgung des gesunden Neugeborenen von 2.500 Euro (0,436 = 1.090 Euro). Für die komplizierte Schnittentbindung errechnen sich so 4.435 Euro und für die Versorgung Frühgeburt 19.517,50 Euro. Bei extrem kurzen oder langen Liegezeiten werden Zu- oder Abschläge von den Pauschalen vorgenommen.

2003 und 2004 gilt Budgetneutralität, d.h., dass das Krankenhaus das gleiche Budget wie nach dem alten System erzielen soll. Daher wird es in diesen beiden Jahren in allen Krankenhäusern unterschiedliche Basisfallwerte geben. Erst 2005 bis 2007 soll dann auf landeseinheitliche Basisfallwerte und Preise umgestellt werden ("Konvergenzphase"). Dabei wird es Gewinner und Verlierer unter den Kliniken geben.

Das neue Fallpauschalensystem ist zwar sehr weitgehend, deckt aber nicht alle Krankenhausbehandlungen ab. So sind psychiatrische Krankenhäuser und Abteilungen von den DRGs ausgenommen. Sie rechnen weiterhin tagesbezogene Pflegesätze ab. Das gilt auch für tagesklinische Behandlungen beispielsweise in der Geriatrie. Ausnahmeregelungen gelten auch für die Transplantationsmedizin.

Das jetzt eingeführte System basiert im wesentlichen auf einem australischen Vorbild. Es soll in den nächsten Jahren kontinuierlich weiterentwickelt und an deutsche Verhältnisse angepasst werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e.V. Feldstr. 75 24105 Kiel Telefon: 0431/8810510 Telefax: 0431/8810515

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