Neue EU Verbraucherregeln müssen noch verbessert werden
(Brüssel) - Zum von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinienvorschlag zur Harmonisierung der Verbraucherrechte in der EU, erklärt Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH):
"Das Vorhaben der EU-Kommission, die vielen unterschiedlich wirkenden Verbraucherrechte in Europa zu vereinheitlichen, ist durchaus nachvollziehbar. Auch für die Wirtschaft könnte dies eine Vereinfachung im Vergleich zur jetzigen Situation bedeuten. Allerdings ver-misse ich bei der Kommission das rechte Augenmaß. Die vereinheitlichenden Regelungsvorschläge greifen viel zu tief in bestehendes nationales Vertragsrecht ein.
So will die Kommission etwa, dass dem Verbraucher keine Kosten bei einem Widerruf entstehen - selbst wenn die Dienstleistung bereits vollständig erbracht wurde. Ebenso soll künftig sogar dann ein Widerrufsrecht für den Kunden bestehen, wenn dieser den Unternehmer zur Erledigung einer Arbeit eigens zu sich ins Haus bestellt hat. Solche Vorschläge haben nichts mehr mit dem oft und gerade von der EU-Kommission bemühten Leitbild des mündigen Verbrauchers zu tun.
Verbraucherschutz und hohe Verbraucherzufriedenheit sind gerade im Handwerk, das von einer engen Kundenbindung lebt, als Ge-schäftsgrundlage unabdingbar. Aber nicht überall besteht Änderungsbedarf. In Deutschland verfügen wir mit den Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen über ein gut funktionierendes und verbraucherfreundliches System. Das Europäischen Parlament und der Ministerrat müssen jetzt die Schwachstellen im Kommissionsvorschlag beseitigen und praktikable Lösungen finden."
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)
Alexander Legowski, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin
Telefon: (030) 20619-0, Telefax: (030) 20619-460
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