Pressemitteilung | BÄK Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V.

Neue Fortbildungssatzung verabschiedet

(Bremen) - Der 107. Deutsche Ärztetag in Bremen hat heute eine (Muster-) Satzungsregelung „Fortbildung und Fortbildungszertifikat“ verabschiedet. Sie soll ein bundeseinheitliches Vorgehen bei der Bewertung von Fortbildungsmaßnahmen sicherstellen. Adressaten der neuen Satzung sind Ärzte und Fortbildungsveranstalter. „Uns ist bewusst, dass eine solche Fortbildungssatzung nicht in Stein gemeißelt ist und immer wieder der Überprüfung und Ergänzung bedarf. Dies aber kann nur durch uns, die verfasste Ärzteschaft, und nicht durch mehr oder weniger berufene Sachverständige ohne Praxisbezug und -erfahrung erfolgen“, betonte Prof. Dr. Heyo Eckel, Vorsitzender des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung und Präsident der Ärztekammer Niedersachsen.

Neben der Bewertung von Fortbildungsmaßnahmen regelt die Satzung das Verfahren der Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen sowie die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltern. Damit reagiert die Ärzteschaft auf die gesetzlichen Vorgaben zur Fortbildungsnachweispflicht. Danach bestimmt die Kassenärztliche Bundesvereinigung im Einvernehmen mit der Bundesärztekammer verbindlich den angemessenen Umfang der im Fünfjahreszeitraum notwendigen Fortbildung. Als Nachweis wird in der Regel das Fortbildungszertifikat der Ärztekammern dienen. „Politik und Krankenkassen werden aufgefordert, die Refinanzierung der Fortbildung der Ärztinnen und Ärzte durch Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel zu gewährleisten“, heißt es in einem Beschluss des Ärzteparlaments.

Seit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes sind Vertragsärzte gesetzlich dazu verpflichtet, sich regelmäßig fachlich fortzubilden (§ 95d SGB V). Auch Fachärzte an Krankenhäusern sind zur Fortbildung verpflichtet (§ 137 SGB V). Der Gesetzgeber fordert, dass jeder Arzt innerhalb von fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte erwirbt. Bislang waren 150 Punkte in drei Jahren nötig, um das freiwillige Fortbildungszertifikat der Ärztekammern zu erhalten. Ein Punkt entspricht einer Fortbildungseinheit von 45 Minuten.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V. Herbert-Lewin-Str. 1, 50931 Köln Telefon: 0221/40040, Telefax: 0221/4004388

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