Pressemitteilung |

Neue Heim- und Pflege-Qualitätssicherungsgesetze bringen kaum Verbesserungen

(Berlin) - Ohne wesentlich mehr qualifiziertes Personal für die Pflege hilfebedürftiger Menschen und die Kontrolle der Heime werde die am 13. Juli 2001 vom Bundesrat verabschiedeten neuen Heim- und Pflege-Qualitätssicherungsgesetze kaum zu Verbesserungen führen. Das stellte die „Aktion gegen Gewalt in der Pflege“ (AGP), zu der sich fünf bedeutende Sozial- und Altenorganisationen zusammengeschlossen haben, fest.

Die in den Anfang nächsten Jahres in Kraft tretenden Gesetzen formulierten Ziele - wie Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität und Stärkung der Heimaufsicht - seien zwar zu begrüßen. Es werde aber nicht deutlich, wie die vorgesehenen Regelungen tatsächlich eingehalten und umgesetzt werden sollen, so die AGP. Hier gebe es „enorme Vollzugsdefizite“.

So seien die völlig unterbesetzte Heimaufsicht, für die Länder und Kommunen zuständig sind, sowie der dünn besetzte Medizinische Dienst der Krankenkassen gar nicht in der Lage, die Qualität der rund 8.000 Alten- und 2.900 Behinderten-Einrichtungen mit ihren fast 800.000 Plätzen wirksam zu kontrollieren. Die Aktion fordert daher mindestens eine Verdoppelung sowie eine wesentliche fachliche Verstärkung des Personals der Heimaufsicht in allen Bundesländern. In der Heimgesetz-Novelle werde aber davon ausgegangen, dass weder Ländern oder Kommunen noch dem Bund nennenswerte zusätzliche Kosten entstehen. „Eine wirksame Kontrolle zum Nulltarif kann es aber nicht geben“, betont die AGP.Mit Pflegezeitbemessungsverfahren PLAISIR Streit um Personalausstattung lösen

Die Betreuung pflegebedürftiger Menschen müsse endlich nach ihrem tatsächlichen Bedarf erfolgen - und nicht danach, was Pflegeeinrichtungen mit ihrem vielfach zu knapp bemessenen Personal gerade zu bieten haben, meint die AGP. Sie begrüßt, dass nach dem Pflege-Qualitätssicherungsgesetz künftig die Zahl der notwendigen Pflege- und Betreuungskräfte auch mit Hilfe von „landesweiten Personalbedarfsermittlungsverfahren“ ermittelt werden kann. Die AGP fordert: Künftig sollte der notwendige Bedarf an Pflegeleistungen und Pflegezeit für jeden einzelnen Bewohner in den stationären Einrichtungen mit dem international anerkannten und inzwischen auch in Deutschland erfolgreich getesteten Bemessungsverfahren PLAISIR© (Planification Informatisée des Soin Infirmiers Requis) ermittelt werden.

Mit Hilfe dieses Verfahrens lasse sich auch der erforderliche Personalbedarf für jedes einzelne Heim gesondert kalkulieren. Damit könne das Verfahren auch entscheidend zur Lösung des Streites um die angemessene Zahl von Pflegekräften in den Heimen beitragen. Vernachlässigungen und Missstände wegen fehlendem Pflegepersonal könnten so verhindert werden, erklärte die „Aktion gegen Gewalt in der Pflege“.Positiv wertet die AGP, dass künftig auch Angehörige und „sonstige Vertrauenspersonen der Bewohnerinnen und Bewohner“ die Wahrnehmung der Interessen von Bewohnern in den Heimbeiräten verstärken können. Sinnvoll wäre darüber hinaus aber auch die Institutionalisierung einer unabhängigen Ombudsperson, die in ständigem Kontakt mit den Bewohnern und verantwortlichen Behörden steht und negativen Entwicklungen in Heimen und Pflege-Einrichtungen entgegenwirkt. Solch eine Ombudsperson könnte beispielsweise ein engagierter Seniorenvertreter, Pfarrer oder Rechtsanwalt sein.

Zur „Aktion gegen Gewalt in der Pflege“ haben sich seit 1997 der Sozialverband Deutschland (ehemals Reichsbund), das Kuratorium Deutsche Altershilfe, der Berufsverband für Altenpflege, der Münchener Arbeitskreis gegen Menschenrechtsverletzungen und die Bonner Initiative gegen Gewalt im Alter „Handeln statt Misshandeln“ zusammengeschlossen.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland e.V. (ehemals Reichsbund) Beethovenallee 56-58 53173 Bonn Telefon: 0228/9564-0 Telefax: 0228/9564-145

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