Pressemitteilung | Bundesverband der Maschinenringe e.V. (BMR)

Neue Sozialversicherungspflicht für polnische Saisonarbeiter macht Probleme

(Neuburg ) - Seit 01. Juli 2005 gilt für Saisonarbeitskräfte aus Polen eine neue Sozialversicherungspflicht. Jetzt müssen zahlreiche polnische Arbeitnehmer auch für ihren zeitlich begrenzten Arbeitseinsatz in Deutschland die polnischen Sozialabgaben abführen – bisher war in den allermeisten Fällen brutto gleich netto. Der polnische Beitragssatz zu den Sozialversicherungen beträgt insgesamt 47, 85 Prozent (20,64 Prozent Arbeitgeberanteil, 27, 21 Prozent Arbeitnehmeranteil). Bisher waren die polnischen Mitarbeiter ganz sozialabgabenfrei, wenn sie nicht länger als zwei Monate in Deutschland gearbeitet haben.

„Der Einsatz bereitwilliger und fleißiger Saisonarbeitskräfte wird dadurch zusätzlich erschwert – und einheimische Arbeitnehmer sind für diese Arbeiten ohnehin so gut wie gar nicht zu finden.“, so Hans-Markus Stölting, Präsident des Bundesverbandes der Maschinenringe e.V. Der Bundesverband der Maschinenringe e.V. weist darauf hin, dass den ersten Erfahrungen nach die neue Regelung dazu führt, dass zunehmend Mitarbeiter aus anderen Ländern (vor allem Rumänien) eingestellt werden. Zudem achten die Landwirte bei polnischen Erntehelfern darauf, dass es sich um Studenten, Hausfrauen oder Rentner handelt, denn dann müssen keine Lohnnebenkosten nach Polen abgeführt werden, sondern es gilt weiterhin das deutsche Sozialrecht, das nur eine gesetzliche Unfallversicherung vorschreibt.

Die Maschinenringe unterstützen ihre Mitglieder seit Jahren durch die Vermittlung von Saisonarbeitskräften. Gerade bei der Bewältigung der bürokratischen Hürden ist das Know-how in den Geschäftsstellen der Maschinenringe gefragt. Allein im Bereich der Südpfalz arbeiten jährlich rund 5.000 Saisonkräfte, die durch den Maschinenring vermittelt werden. Damit werden in dieser Region nahezu 50 Prozent der saisonal tätigen Arbeitskräfte über die Maschinenringe vermittelt. Die Unterstützung der Landwirte geht dabei von der Einleitung des Einladeverfahrens bis hin zur Abwicklung der Formalitäten mit der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV).Auch bei der Bewältigung der neuen Regelungen für die polnischen Mitarbeiter steht der Maschinenring seinen Mitgliedern zur Seite. Das ist bislang allerdings nur schwer möglich, weil die neue Regelung in vielen Teilen noch völlig unklar ist. Deshalb hoffen die Maschinenringe in Deutschland, dass sich die Behörden so schnell wie möglich um klare Angaben bemühen – oder dass die neuen Vorgaben noch einmal ganz überdacht werden.

Der Haupteffekt der neuen Regelung wird wohl ohnehin in einer Verschiebung bei der Auswahl der Saisonarbeitskräfte liegen, ein positiver Effekt für den deutschen Arbeitsmarkt oder auch für die polnischen Arbeitnehmer wird kaum spürbar werden. Ernsthaft problematisch wird die Situation für die deutschen Landwirte, die auf ihre eingelernten und zuverlässigen Erntehelfer aus Polen nicht verzichten können und die nun mit enorm verteuerten Stundenlöhnen kalkulieren müssen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Maschinenringe e.V. (BMR) Ottheinrichplatz 117a, 86633 Neuburg/Donau Telefon: 08431/64990, Telefax: 08431/6499450

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