Pressemitteilung | k.A.

Neue Verschiebebahnhöfe und höhere Steuern auf Zahnersatz belasten Krankenkassen, Versicherte und Arbeitgeber

Gemeinsame Presseerklärung
AOK-Bundesverband, Bonn
Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen
IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
Bundesknappschaft, Bochum
See-Krankenkasse, Hamburg
Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg
AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg

(Bochum) - Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen warnen eindringlich vor den im Regierungslager diskutierten weiteren finanziellen Belastungen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Der Krankenversicherungsbeitrag für Arbeitslosenhilfebezieher soll um weitere 700 Millionen Euro vermindert und die Umsatzsteuer auf zahntechnische Leistungen von derzeit 7 auf 16 Prozent erhöht werden. Sollte die Regierung damit die ohnehin zu geringen Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen noch weiter schwächen, drohen im nächsten Jahr nicht nur moderate Steigerungen des durchschnittlichen Beitragssatzes in der GKV.

Infolge der bereits in der Vergangenheit praktizierten "Schwächung" der Finanzen der GKV zur Entlastung anderer Sozialversicherungszweige bzw. öffentlicher Haushalte entgehen den Krankenkassen allein in den Jahren 2002 und 2003 bereits 4,5 Mrd. Euro. Ohne diese Belastungen hätten die Beitragssätze stabilisiert werden können. Die neu geplanten Verschiebebahnhöfe mit einem Finanzvolumen von weit über einer Mrd. Euro erhöhen den Druck auf die Beitragssätze nochmals deutlich und unterlaufen zudem das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel der Beitragssatzstabilität.

Von einer Erhöhung der Umsatzsteuer wäre zusätzlich nicht nur die Solidargemeinschaft der sozialen gesetzlichen Krankenversicherung betroffen. Auch die Patientinnen und Patienten hätten durch die Eigenbeteiligung, die durchschnittlich nahezu 50 v. H. der Kosten eines Zahnersatzes ausmacht, erhebliche finanzielle Mehraufwendungen zu tragen. Das widerspricht eindeutig dem Ziel der rot-grünen Bundesregierung, die Patienten nicht mit höheren Zuzahlungen zu belasten.

Letztlich spricht auch die EU-Umsatzsteuer-Richtlinie, die vorsieht, zahntechnische Leistungen als dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten als steuerfreie Leistung zu führen, gegen einen deutschen Alleingang. Die Spitzenverbände der Krankenkassen erneuern in diesem Zusammenhang ihre Forderung nach einer Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für Arzneimittel. Neben Dänemark sei Deutschland das einzige Land in Europa, das den vollen Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel erhebe.

Die Spitzenverbände der Krankenkassen bestärken allerdings die neue Bundesregierung in ihrem Vorhaben, den Krankenkassen auch weiterhin vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten zu geben, um zahntechnische Leistungen nach einem festgelegten Qualitätsniveau einkaufen zu können. Das ist ein wirtschaftlich vernünftiger Schritt. Die Krankenkassen betonen nochmals ausdrücklich, dass die Beitragseinnahmen der GKV zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung kranker Menschen und nicht zur Sanierung öffentlicher Kassen bestimmt sind.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V. (AEV) Frankfurter Str. 84 53721 Siegburg Telefon: 02241/1080 Telefax: 02241/108248

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