Pressemitteilung |

Zuschlag für Kinderlose / Spitzenverbände der Pflegekassen fordern steuerliche Lösung für den Familienlastenausgleich

(Siegburg) - Die Spitzenverbände der Pflegekassen fordern eine steuerliche Entlastung von Eltern mit Kindern anstelle eines Zuschlags für Kinderlose in der Pflegeversicherung. Für eine steuerliche Lösung spreche insbesondere, dass der Familienlastenausgleich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei, die auch von der gesamten Bevölkerung erfüllt werden müsse. Dies könne nur über das Steuersystem angemessen bewältigt werden. Eine derartige steuerliche Lösung sei mit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vereinbar, da das Gericht lediglich vorgegeben habe, dass der Staat seine Verpflichtung zum Familienlastenausgleich erfüllen müsse. Die Mittel dazu schreibe das Gericht jedoch nicht vor. Vielmehr hätten sich die Richter sogar dafür ausgesprochen, dass auch steuerliche Umsetzungsalternativen beachtet werden müssten. Außerdem sei in der Pflege- und Krankenversicherung die beitragsfreie Familienversicherung ein bewährtes Element für den Familienlastenausgleich. Es sei nicht sinnvoll, hier zusätzlich Beitragsbe- und -entlastungen vorzusehen.

Der Einzug des Beitrages für Kinderlose bringe zudem einen unnötigen Verwaltungsaufwand mit sich, warnen die Spitzenverbände der Pflegekassen. Problematisch sei insbesondere, dass Eltern nur dann von dem geplanten Beitragszuschlag befreit würden, wenn sie ihre Elterneigenschaft gegenüber der beitragsabführenden Stelle nachweisen. Damit würde denjenigen, die entlastet werden sollten, die Beweislast auferlegt. Die jeweiligen beitragsabführenden Stellen und auch die Pflegekassen als Empfänger dieser Beiträge müssten für jeden einzelnen Pflegeversicherten eine gesonderte Überprüfung durchführen, was den Verwaltungsaufwand enorm erhöhen würde.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2001 zur beitragsmäßigen Entlastung von Personen mit Kindern gegenüber Kinderlosen in der Pflegeversicherung. Das Urteil soll mit dem Kinder-Berücksichtigungsgesetz umgesetzt werden, das heute im Bundestag in die erste Lesung geht.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V. (AEV) Frankfurter Str. 84, 53721 Siegburg Telefon: 02241/1080, Telefax: 02241/108248

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