Neue Weiterbildungsordnung für Ärzte
(Köln) - Nach jahrelanger Vorbereitung hat der Deutsche Ärztetag in Köln am 22. Mai mit überwältigender Mehrheit die Novellierung der (Muster-) Weiterbildungsordnung (MWBO) beschlossen. Damit wird die Anzahl der ärztlichen Weiterbildungsbezeichnungen von bislang etwa 160 auf ca. 100 reduziert. Zudem sieht die neue Weiterbildungsordnung nur noch drei Qualifikationsebenen vor.
Die Weiterbildungsordnung regelt die Spezialisierung der Ärzte nach dem Medizinstudium. Dies erfolgt im Rahmen einer mehrjährigen Berufstätigkeit unter Anleitung von Ärzten, die zur Weiterbildung befugt sind. Nach Abschluss einer Prüfung sind die Ärzte dann berechtigt, besondere Bezeichnungen wie Facharzt für Augenheilkunde, Hautarzt oder Urologe zu führen.
Wesentliche Neuerung der MWBO ist die Differenzierung zwischen Gebietsdefinitionen und Kompetenzen, die innerhalb der Gebietsgrenzen durch Weiterbildung zu erwerben sind. Da der Ärztetag es für nicht mehr realistisch hält, dass sämtliche Inhalte eines Gebiets in einer 5- bis 6-jährigen Weiterbildung vermittelt werden können, wird sich die Weiterbildung zum Facharzt in Zukunft auf die wesentlichen Kernelemente eines Gebiets beschränken.
Mit großer Mehrheit wurde auch der Beschluss des letztjährigen Ärztetages von Rostock über die zukünftigen Qualifikationswege für die hausärztliche und internistische Versorgung angenommen. Der Hausarzt der Zukunft ist der "Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin". Die Schwerpunkt-Internisten sind spezialärztlich tätig, beispielsweise als Fachärzte für Innere Medizin und Kardiologie.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V.
Herbert-Lewin-Str. 1, 50931 Köln
Telefon: 0221/40040, Telefax: 0221/4004388
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