Neuer Anlauf des Europäischen Rats zur Novellierung der EU-Arbeitszeitrichtlinie / Spezifische Aufgaben der Kliniken berücksichtigen / Dritte Kategorie der Arbeitszeit erforderlich
(Berlin) - Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bekräftigt ihre Forderung nach einer Neuregelung der EU-Arbeitszeitrichtlinie und fordert erneut die Einführung einer dritten Kategorie der Arbeitszeit. Anlässlich der für Freitag (20. Oktober 2006) am Rande des EU-Sondergipfeltreffens geplanten Sondierung mit Blick auf die festgefahrene Novellierung der EU-Arbeitszeitrichtlinie, erklärt DKG-Präsident Dr. Rudolf Kösters: Trotz größter Anstrengungen der Krankenhäuser ist deutlich geworden, dass eine Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes vielfach aus objektiven Gründen nicht möglich ist. Dies liegt letztlich an Finanzierungsproblemen der Krankenhäuser und Schwierigkeiten, den Mehrbedarf an Klinikärzten auf dem Arbeitsmarkt zu decken. Insbesondere für kleinere Fach- und Funktionsabteilungen führt eine Abschaffung des Bereitschafts-dienstes zu einem überproportionalen Personalmehrbedarf.
Gleichzeitig sähen sich viele Kliniken mit erheblichen Personalengpässen konfrontiert, macht Kösters deutlich. Die seinerzeit von der EU-Kommission vorgeschlagene und von der Bundesregierung befürwortete Unterscheidung zwischen aktiven und inaktiven Zeiten des Bereitschaftsdienstes ist daher ein wichtiges Signal für die Krankenhäuser. Nur aktive Zeiten sollten als Arbeitszeit bewertet werden.
Kösters betont, dass die alleinige Unterscheidung zwischen Arbeits- und Ruhezeit der besonderen Aufgabenstellung der Kliniken nicht gerecht wird. Die Arbeitnehmer sind im Krankenhaus insbesondere im ärztlichen Dienst im hohen Maße spezialisiert. Zudem sind die Arbeitsanforderungen in der Art und der zeitlichen Verteilung sehr heterogen. So schwanken die tatsächlichen Beanspruchungszeiten während des Bereitschaftsdienstes erheblich. Eine weitergehende Flexibilisierung der Arbeitsform und der Arbeitszeit ist daher dringend erforderlich.
Der DKG-Präsident macht deutlich, dass akuter Handlungsbedarf gegeben ist, da die Übergangsregelungen des geänderten Arbeitszeitgesetzes in Deutschland zum Jahresende auslaufen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)
Dr. Andreas Priefler, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Wegelystr. 3, 10623 Berlin
Telefon: (030) 39801-0, Telefax: (030) 39801-301
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