Neuer Tarif als Abrechnungsgrundlage
(Bonn) - Der Stückgutversand im Spediteursammelgutverkehr bekommt eine neue Abrechnungsgrundlage. Das teilt jetzt die Vereinigung der Sammelgutspediteure im BSL mit. Ab 1. September 2000 werden ihre inzwischen 240 Mitglieder den neuen Tarif für den Spediteursammelgutverkehr anwenden. Die darin empfohlenen Haus-Haus-Entgelte sind auf der Basis realistischer Kostenstrukturen kalkuliert und lösen die bisher verwendeten Kundensätze und Hausfrachten ab.
Der neue Tarif ist ähnlich aufgebaut wie die letzte Preisempfehlung des Bundesverbandes Spedition und Logistik (BSL) aus dem Jahre 1998. Neben den Bedingungen für den Spediteursammelgutverkehr enthält er Haus-Haus-Entgelte und einen Nebengebührentarif mit Entgelten für zusätzliche Leistungen.
Anstelle der bisher üblichen gebrochenen Abrechnung nach Kundensatz und Hausfracht wird eine durchgehende Abrechnung mit Haus-Haus-Entgelten empfohlen. Die neue Tariftafel ist einfach und übersichtlich strukturiert. Sie besteht aus lediglich neun Entfernungs- und 15 Gewichtsstufen und kann problemlos als Grundlage für einen nach Postleitzahlen strukturierten Haustarif verwendet werden.
Gegenüber der BSL-Empfehlung 1998 ist zudem die Grundlage der Frachtberechnung geändert: Das Sperrigkeitsgewicht beträgt jetzt 200 kg/m3 anstatt 150 kg/m3. Neu eingeführt wurden Mindestgewichte pro Lademeter (1.000 kg), für Palettenstellplätze (400 kg) und für den Güterversand mit stapelbaren Flach- (200 kg) und stapelbaren Gitterboxpaletten (250 kg). Auch der Nebengebührentarif wurde der aktuellen Kostenentwicklung angepaßt mit einer neuen Gebühr für einen festvereinbarten Zustelltag (Fixtag).
Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der Sammelgutspediteure im BSL
Weberstr. 77, 53113 Bonn
Telefon: 0228/914400
Telefax:: 0228/91440740