Pressemitteilung | (vnw) Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
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Neues Genossenschaftsgesetz: Stärkung der Wohnungsgenossenschaften in Norddeutschland mit ihren 409.000 Mitgliedern

(Hamburg) - Am 18. August 2006 tritt – zeitgleich mit der neuen Europäischen Genossenschaft (SCE) - das neue Genossenschaftsgesetz in Kraft. Der Gesetzgeber stärkt die Attraktivität dieser bewährten Rechtsform. Selbsthilfe, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung sind die Grundwerte der 178 Wohnungsgenossenschaften im Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V., der seit 1900 als genossenschaftlicher Prüfungsverband ihre wirtschaftliche Solidität sicherstellt.

Die Neufassung des Genossenschaftsgesetzes, das in seinem Kern seit 1889 weitgehend unverändert blieb, stützt insbesondere die Satzungsautonomie, die Mitgliederrechte und die Vertreterversammlung. Dies entspricht der Zielsetzung einer „Corporate Governance“, wie sie allgemein im nationalen und internationalen Gesellschaftsrecht verwirklicht wird. Die Vertreterversammlung ist quasi das Parlament einer größeren Genossenschaft mit mehr als 1.500 Mitgliedern. Hier stimmen die Mitglieder über die Grundzüge der Geschäftspolitik des Unternehmens ab, z.B. Jahresabschluss, Gewinnverwendung, Entlastung des Vorstands, Wahl des Aufsichtsrats, Satzungsänderung. Nach der Neuregelung ist die Tagesordnung der Vertreterversammlung allen Mitgliedern einer Genossenschaft gegenüber bekannt zu machen. Der seit 1899 gebrauchte Begriff „Genosse“ wird durch die geschlechtsneutrale Formulierung „Mitglied“ ersetzt.

Künftig wird die Neugründung von Genossenschaften erleichtert, die von drei statt bisher sieben Personen ohne festes Eigenkapital vorgenommen werden kann. Die Prüfung kleiner Genossenschaften wird künftig noch gezielter und effektiver erfolgen können.

Verbandsdirektor Dr. Joachim Wege:
„Mit der Gesetzesnovelle stärkt der Gesetzgeber die Attraktivität der Genossenschaft als moderne Unternehmensform. Wohnungsbaugenossenschaften vermieten attraktiven Wohnraum zu guten Preisen an ihre Mitglieder. Eine Genossenschaft ist nicht auf maximalen Profit aus, sondern deckt mit ihren Einnahmen die Kosten für Instandhaltung, Modernisierung und Neubau und bleibt damit oft unter dem freien Mietniveau. Mitglied wird man, indem man Genossenschaftsanteile zeichnet. Die Kosten für diese Anteile liegen durchschnittlich zwischen 200 und 3.000 Euro. Der Mieter wird dadurch Miteigentümer an der Genossenschaft. Ein Genossenschaftsmitglied ist quasi Mieter im eigenen Haus.“

Die 178 VNW-Genossenschaften bewirtschaften 313.000 Wohnungen und geben damit über 630.000 Menschen mehr als nur ein Dach über dem Kopf, nämlich auch Betreuung und Förderung. Im Jahr 2006 planen sie Investitionen in Neubau, Instandhaltung und Modernisierung in Höhe von 700 Millionen Euro (1,9 Millionen Euro pro Tag).

Die Rechtsform der Genossenschaften hat sich in vielen Bereichen bewährt. Zur deutschen Genossenschaftsorganisation gehören neben den 2.000 Wohnungsgenossenschaften mit über 2,1 Millionen Wohnungen und 3 Millionen Mitgliedern weitere 6.000 Genossenschaften, die insgesamt von 20 Millionen Mitgliedern getragen werden und über 400.000 Menschen beschäftigen. Damit ist der Genossenschaftsverbund eine der wichtigsten wirtschaftlichen Organisationen in Deutschland. Es gibt mehr Genossenschaftsmitglieder als Aktionäre. Gleichzeitig sind die Genossenschaften die stabilste Unternehmensform. Unter den 40.000 jährlichen Firmenpleiten in Deutschland sind Genossenschaften nur äußerst selten dabei.

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. vertritt 320 Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Jährlich investieren sie über 1 Milliarde Euro in den Wohnungsbau, um ihren Mietern bezahlbaren, attraktiven Wohnraum zu bieten. Sie sind die wichtigsten Anbieter von Mietwohnungen in Norddeutschland: In ihren 756.000 Wohnungen leben rund 1,6 Millionen Menschen.

Quelle und Kontaktadresse:
VNW Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. Pressestelle Tangstedter Landstr. 83, 22415 Hamburg Telefon: (040) 520110, Telefax: (040) 52011201

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