Pressemitteilung | Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

Neues Gesetz stärkt die Weinwirtschaft

(Bad Kreuznach) - Winzer, Kellereien und Erzeugergemeinschaften auch in Rheinland-Pfalz können sich auf weniger Reglementierung, mehr Flexibilität und Vereinfachungen im Weinbau freuen. Die vom Deutschen Bundestag heute (9. März 2007) mit großer Mehrheit beschlossene Änderung des Weingesetzes hat der Präsident der Landwirtschaftskammer Norbert Schindler MdB als Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Betriebe ausdrücklich begrüßt.

Die Vereinfachung gesetzlicher Vorgaben für den Anbau und die Bezeichnungen komme den veränderten Anforderungen des Marktes entgegen und folge den Entwicklungen in den deutschen Weinanbaugebieten sowie der Vermarktung deutschen Weines. In vorbildlicher Weise sei die Gesetzesnovelle in Abstimmung mit der deutschen Weinwirtschaft vorbereitet worden, wodurch man den Sachverstand und die Erfordernisse der Praxis von Beginn an in das Verfahren eingebunden habe.

Die Übertragbarkeit von Wiederbepflanzungsrechten, die Möglichkeit, Hektarerträge zwischen Steil- und Flachlagen auszugleichen, die Bezeichnungen "Prädikatswein" statt "Qualitätswein mit Prädikat" und "Mosel" statt "Mosel-Saar-Ruwer", die Vereinfachungen bei der Destillationsverpflichtung und die künftig erweiterten Verschnittmöglichkeiten auch für Prädikatsweine betrachtet Präsident Schindler als markt-, betriebs- und verbraucherorientierte Deregulierung. Dagegen bleibe es bei der Nichtzulassung der Herstellung von Perlwein aus Verarbeitungswein, weil damit Qualitätsstandards in einem wachsenden Marktsegment gesichert würden.

Quelle und Kontaktadresse:
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Frieder Zimmermann, Öffentlichkeitsarbeit Burgenlandstr. 7, 55543 Bad Kreuznach Telefon: (0671) 793177, Telefax: (0671) 793199

(el)

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